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Gesetzentwurf soll Facebook-Recherche bei Bewerbungen verbieten

24.08.2010 Die Bundesregierung hat sich auf ein Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz verständigt. Darin sollen Beschäftigte am Arbeitsplatz vor Bespitzelungen - beispielsweise durch Videoüberwachung - geschützt werden und den Unternehmen verbindliche Vorschriften für den Kampf gegen Korruption an die Hand gegeben werden.

Erstmals umfassend gesetzlich geregelt wird das Bewerbungsverfahren, schreibt Heise  . Danach darf ein Arbeitgeber künftig keine Daten mehr aus sozialen Internet-Netzwerken wie Facebook erheben, um sich über den Kandidaten zu informieren.
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