Expert Talk: "Anker oder Segel setzen? Stürmische Zeiten brauchen klaren Kurs" Video-Podcast ansehen
Die Welt befindet sich im Krisenmodus - und mit ihr viele Unternehmen. Motto: Bloß keinen Fehler machen. Klein machen. Irgendwie durchkommen. Dabei ist gerade in schwierigen Lagen aktives Handeln statt Schockstarre erforderlich, hat Stephan Probst, Geschäftsführer der Medienagentur Drive, gelernt. Im iBusiness Expert Talk erklärt er gemeinsam mit Strategist Denis Farber, was Segeln und Unternehmensführung gemein haben - und wie man ein Schiff durch schwere See steuert. Video-Podcast ansehen
Expert Talk: "Close the loop! Wie aus Produktdaten Product Experience wird" Video-Podcast ansehen
Product Experience statt simpler Beschreibungstexte: Wer mit Produktinformationen arbeitet und dabei Nutzer-Feedback und Channelsignale berücksichtigt, kann ein fortschrittliches Kundenerlebnis gestalten. Wie das genau funktioniert, erklärt Contentserv-Chef Michael Kugler im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen

Gericht: Denic haftet für rechtswidrige Domains

09.07.2010 Der deutsche Registrar Denic zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser muss Domains, die die Namensrechte anderer verletzen unter bestimmten Bedingungen auch dann löschen, wenn kein vollstreckbares Urteil gegen den Domaininhaber vorliegt. Das bestätigte das OLG Frankfurt in einem Berufungsurteil zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser vom 17. Juni (Az. 2-21 O 139/09).

Im vorliegenden Fall hatte der Freistaat Bayern zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser gegen die Verwendung der Domains "regierung-oberbayern.de", "regierung-unterfranken.de", "regierung-mittelfranken.de" und "regierung-oberfranken.de" durch ein in Panama ansässiges Privatunternehmen geklagt, nachdem sich die Denic geweigert hatte, die Domain auf eine entsprechende Aufforderung hin zu löschen. Hier, so das Gericht, liege eine eindeutige, sich aufdrängende Namensrechtsverletzung vor. Da die Rechtverletzung ohne weiteres von jedem Sachbearbeitzer zu erkennen sein, verpflichte dies die Denic zum handeln - auch ohne vollstreckbares Urteil gehen den Domaininhaber.
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