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Gericht: Denic haftet für rechtswidrige Domains

09.07.2010 Der deutsche Registrar Denic   muss Domains, die die Namensrechte anderer verletzen unter bestimmten Bedingungen auch dann löschen, wenn kein vollstreckbares Urteil gegen den Domaininhaber vorliegt. Das bestätigte das OLG Frankfurt in einem Berufungsurteil   vom 17. Juni (Az. 2-21 O 139/09).

Im vorliegenden Fall hatte der Freistaat Bayern   gegen die Verwendung der Domains "regierung-oberbayern.de", "regierung-unterfranken.de", "regierung-mittelfranken.de" und "regierung-oberfranken.de" durch ein in Panama ansässiges Privatunternehmen geklagt, nachdem sich die Denic geweigert hatte, die Domain auf eine entsprechende Aufforderung hin zu löschen. Hier, so das Gericht, liege eine eindeutige, sich aufdrängende Namensrechtsverletzung vor. Da die Rechtverletzung ohne weiteres von jedem Sachbearbeitzer zu erkennen sein, verpflichte dies die Denic zum handeln - auch ohne vollstreckbares Urteil gehen den Domaininhaber.
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