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ECommerce-Recht: Irreführende Gesamtnote darf nicht den Shop schmücken

14.08.2017 Onlinehändler dürfen nicht die Bewertungen ihrer verschiedenen Verkaufskanäle (wie Shop, Facebook zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , Amazon-Marktplatz zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ) zu einer Gesamtbewertung zusammenfassen und wie eine Bewertung des Onlineshops aussehen lassen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser (33 O 159/16) hervor.

 (Bild: Pixabay)
Bild: Pixabay
Wie der Blog Wortfilter zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser berichtet, hatte der betroffene Online-Händler ein Aggregatoren-Plug-In benutzt, das über 3000 Bewertungen für seine verschiedenen Verkaufskanäle zu einer Note zusammenfasste verwendet (ausgezeichnet.org zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ). Unter der Gesamtnote 'sehr gut' fand sich der Hinweis 'Bewertungen von mehreren Portalen'. Daran hatte sich ein Konkurrent gestoßen, weil es den Anschein erweckte, mehrere Bewertungsportale würden zusammengefast, die dem Shop eine sehr gute Note ausstellen - de facto war aber gemeint: Die sehr gute Note ist die Durchschnittswertung der verschiedenen Verkaufskanäle, auf denen der Shop tätig ist. Das empfand der Wettbewerber zurecht als irreführend, urteilten die Richter.
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