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ECommerce-Recht: Irreführende Gesamtnote darf nicht den Shop schmücken
14.08.2017 Onlinehändler dürfen nicht die Bewertungen ihrer verschiedenen Verkaufskanäle (wie Shop, Facebook
, Amazon-Marktplatz
) zu einer Gesamtbewertung zusammenfassen und wie eine Bewertung des Onlineshops aussehen lassen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln
(33 O 159/16) hervor.




(Autor: Sebastian Halm )
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