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DSGVO ist beim Verbraucher noch nicht angekommen

von steiger_2

24.01.2018 Die Umfrage zur europäischen Datenschutzgrundverordnung von YouGov   im Auftrag von Commvault   liefert zwei Kernaussagen: Über 80 Prozent der Deutschen sind bisher ahnungslos, wenn es um ihre Rechte beim Schutz der Privatsphäre geht. Von den aufgeklärten Verbrauchern wollen zwei Drittel nach Inkrafttreten der Verordnung jedoch die zentralen Regelungen in Anspruch nehmen: Das Recht, zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen speichert, und das sogenannte Recht auf Vergessenwerden.

 (Bild: geralt / pixabay.com)
Bild: geralt / Pixabay
Die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter 2.000 deutschen Verbrauchern sind erschreckend: Über 80 Prozent der Deutschen sind ahnungslos, wenn es um ihre Rechte beim Schutz der Privatsphäre geht. Aktuell kennen gerade einmal 5 Prozent der Deutschen ihre Rechte.
Angesichts der Tatsache, dass der Schutz ihrer persönlichen Daten allgemein ein Thema ist, das ihnen am Herzen liegt, ist das verwunderlich. Schließlich geben zwei Drittel der Verbraucher ihre Daten nur an Unternehmen weiter, wenn es absolut nötig ist. Trotz des vorsichtigen Umgangs mit ihren Daten haben dennoch 45 Prozent keinen Überblick, wo ihre Daten genau gespeichert sind.

Datenschutz: Je jünger, desto egaler

Immerhin die Hälfte der Deutschen weiß, welchen Dienstleistern sie in den letzten sechs Monaten die Nutzung ihrer persönlichen Daten erlaubt haben. Im Detail zeigt sich hier allerdings ein deutlicher Generationenunterschied: Nur 29 Prozent der 18- bis 24-Jährigen haben den Überblick, welche Unternehmen ihre Daten nutzen. Bei den über 55-Jährigen sind es 50 Prozent. Jedem Fünften der 18- bis 24-Jährigen ist es egal, ob die Datenfreigabe nötig ist, um eine Dienstleistung überhaupt nutzen zu können.Bei den über 55-Jährigen geht nur jeder Zehnte so nachlässig mit seinen Daten um.


Kennen Verbraucher erst einmal ihre Rechte, wollen zwei Drittel nach Inkrafttreten der Verordnung die zentralen Regelungen in Anspruch nehmen: Das Recht, zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen speichert, und das sogenannte Recht auf Vergessenwerden, also das Löschen aller personenbezogener Daten.

Ganz oben auf der Liste der Unternehmen, von denen Verbraucher Informationen zu den von ihnen gespeicherten Daten verlangen würden, stehen die Mobilfunkanbieter (46 Prozent), dicht gefolgt vom Einzel- und Onlinehandel (44 Prozent). Das Brisante daran: Fast ein Drittel der Befragten (31 Prozent) wollen von ihrem Recht bereits im Laufe des Jahres 2018 Gebrauch machen.

Das Recht auf Vergessenwerden wird vor allem Social-Media-Dienste empfindlich treffen:
Mehr als ein Drittel (38 Prozent) der deutschen Verbraucher wollen hier ihre personenbezogenen Daten und damit ihre Profile löschen lassen - ein Recht, das ihnen in der Vergangenheit oft verweigert wurde, jetzt aber einklagbar wird. Von ihrem Klagerecht würden 35 Prozent Gebrauch machen, wenn sie nach der gesetzlich festgelegten Frist von einem Monat keine Antwort bekommen.
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