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Urteil: Datenvorratsdatenspeicherung darf ausgesetzt bleiben

29.06.2017 Die Bundesnetzagentur hat nach dem Urteil aus Münster die Vorratsdatenspeicherung faktisch ausgesetzt.

 (Bild: TBIT/pixabay)
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Nach dem erfolgreichen Eilantrag des Münchner Providers SpaceNet zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser erklärte die Bundesnetzagentur, dass Anbieter keine Strafe bekommen, wenn sie nicht speichern. Telekom zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser Dienstleister-Dossier einsehen , Telefonica zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , Vodafone zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser und 1&1 zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser haben bereits bekannt gegeben: sie speichern nicht.

Damit ist die Vorratsdatenspeicherung aber noch nicht vom Tisch. Das Gesetz tritt trotzdem in Kraft, muss nur noch nicht angewendet werden, teilt der Datenschutz- und Bürgerrechtsverband Digitalcourage zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser mit. Bis ein Urteil im Hauptverfahren gefällt wird oder über die Verfassungsbeschwerde entschieden wird, die der Verband eingereicht hat, verharrt die Vorratsdatenspeicherung allerdings in diesem scheintoten Zustand.
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