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Urteil: Datenvorratsdatenspeicherung darf ausgesetzt bleiben
29.06.2017 Die Bundesnetzagentur hat nach dem Urteil aus Münster die Vorratsdatenspeicherung faktisch ausgesetzt.
Damit ist die Vorratsdatenspeicherung aber noch nicht vom Tisch. Das Gesetz tritt trotzdem in Kraft, muss nur noch nicht angewendet werden, teilt der Datenschutz- und Bürgerrechtsverband Digitalcourage mit. Bis ein Urteil im Hauptverfahren gefällt wird oder über die Verfassungsbeschwerde entschieden wird, die der Verband eingereicht hat, verharrt die Vorratsdatenspeicherung allerdings in diesem scheintoten Zustand.