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Urteil: Datenvorratsdatenspeicherung darf ausgesetzt bleiben

29.06.2017 Die Bundesnetzagentur hat nach dem Urteil aus Münster die Vorratsdatenspeicherung faktisch ausgesetzt.

 (Bild: TBIT/pixabay)
Bild: TBIT/Pixabay
Nach dem erfolgreichen Eilantrag des Münchner Providers SpaceNet    erklärte die Bundesnetzagentur, dass Anbieter keine Strafe bekommen, wenn sie nicht speichern. Telekom   , Telefonica  , Vodafone   und 1&1   haben bereits bekannt gegeben: sie speichern nicht.

Damit ist die Vorratsdatenspeicherung aber noch nicht vom Tisch. Das Gesetz tritt trotzdem in Kraft, muss nur noch nicht angewendet werden, teilt der Datenschutz- und Bürgerrechtsverband Digitalcourage   mit. Bis ein Urteil im Hauptverfahren gefällt wird oder über die Verfassungsbeschwerde entschieden wird, die der Verband eingereicht hat, verharrt die Vorratsdatenspeicherung allerdings in diesem scheintoten Zustand.
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