Auch in der Schweiz wackelt das Privacy Shield
11.09.2020 Im Juli wurde nach einem EuGH-Urteil die Datenschutzvereinbarung Privacy Shield zwischen den USA und der EU aufgelöst. Nun streicht auch der Schweizische Datenschutzbeauftragte die USA von der Liste der Staaten mit ausreichendem Datenschutz.
Der EuGH hatte Mitte Juli im Rechtsstreit des österreichischen Juristen und Aktivisten Max Schrems gegen Facebook die Datenschutzvereinbarung zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt. Damals erklärte der Schweizer Datenschutzbeauftrage, dass das EuGH-Urteil für sein Land nicht direkt anwendbar sei. Nach einer "vertieften Analyse" jedoch kam die Behörde zu dem Schluss, dass die EU eine gleichartige Datenschutzgesetzgebung wie die Schweiz habe und das nationale Recht deshalb der Interpretation des EU-Rechtes folgen kann.
Das bilaterales Datenschutzabkommen mit den USA soll regeln, dass Richtlinien des Schweizer Datenschutzes von zertifizierten US-Unternehmen eingehalten werden. Dazu gehört etwa das Recht auf Information oder Löschung. Konkret heißt es in der EDÖB-Stellungnahme nun, dass dieses Abkommen trotz der Gewährung von besonderen Schutzrechten für Schweizer Konsumenten kein "adäquates Schutzniveau" gemäß dem nationalen Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) biete. In der Staatenliste des EDÖB wird deshalb der Verweis auf einen "angemessenen Datenschutz unter bestimmten Bedingungen" für die USA gestrichen.
Laut dem EuGH-Urteil genügt es für das Transferieren von Personendaten zwischen der EU und den USA nicht mehr, wenn US-Firmen gemäß dem Privacy Shield zertifiziert sind. Nötig seien neue zusätzliche Garantien und Standard-Vertragsklauseln. Auch betroffene Schweizer Firmen müssen sich darauf nun einstellen und sich vertraglich zusätzlich absichern. Worauf sie dabei achten müssen, erläutert Lobsiger in seiner Stellungnahme.