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Auch in der Schweiz wackelt das Privacy Shield
11.09.2020 Im Juli wurde nach einem EuGH-Urteil die Datenschutzvereinbarung Privacy Shield zwischen den USA und der EU aufgelöst. Nun streicht auch der Schweizische Datenschutzbeauftragte die USA von der Liste der Staaten mit ausreichendem Datenschutz.



Der EuGH hatte Mitte Juli im Rechtsstreit des österreichischen Juristen und Aktivisten Max Schrems

Das bilaterales Datenschutzabkommen mit den USA soll regeln, dass Richtlinien des Schweizer Datenschutzes von zertifizierten US-Unternehmen eingehalten werden. Dazu gehört etwa das Recht auf Information oder Löschung. Konkret heißt es in der EDÖB-Stellungnahme


Laut dem EuGH-Urteil genügt es für das Transferieren von Personendaten zwischen der EU und den USA nicht mehr, wenn US-Firmen gemäß dem Privacy Shield zertifiziert sind. Nötig seien neue zusätzliche Garantien und Standard-Vertragsklauseln. Auch betroffene Schweizer Firmen müssen sich darauf nun einstellen und sich vertraglich zusätzlich absichern. Worauf sie dabei achten müssen, erläutert Lobsiger in seiner Stellungnahme.