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Wie Legal Techs den Markt umkrempeln
24.10.2019 Bislang konnten sich juristische Dienstleistungen weitgehend der Digitalisierung entziehen. Gerade dadurch gewinnt der Markt jedoch an Anziehungskraft: Hier lassen sich noch echte Schätze heben.
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Umgesetzt wird Legal Tech meist mit Software und Online-Diensten, die von etablierten Unternehmen, aber auch zu großen Teilen von Start-Ups entwickelt werden. Unterscheiden kann man dabei zwischen:
- Anwaltsplattformen. Dazu gehören Plattformen, die Anwälte untereinander oder mit Mandanten vernetzen (zum Beispiel Anwaltsmarktplätze, Kollaborationsnetzwerke).
- Hilfsmittel für Anwälte. Darunter sind alle Anwendungen zu verstehen, die den Anwalt bei seiner Arbeit unterstützen (zum Beispiel Software zur Dokumentenverwaltung, Kanzleiverwaltung, Abrechnung).
- Automatisierung. Das sind Technologien, die die Arbeit von Juristen in einzelnen Bereichen automatisieren (zum Beispiel mit Dokumentenanalyse-Tools, Vertragsgeneratoren oder Chatbots).
Während die Plattformen und Hilfsmittel eher zu den Selbstverständlichkeiten der Digitalisierung zählen, steckt insbesondere im letztgenannten Segment einiges Disruptionspotential. Hier lassen sich Skaleneffekte heben, die es erlauben, gänzlich neue Geschäftsmodelle zu etablieren. Verschiedene Start-Ups machen sich bereits daran, die manuelle Fallbearbeitung überflüssig zu machen. Mit der daraus resultierenden extrem schlanken Kostenstruktur lassen sich neue Kundenschichten akquirieren.
Arrignoranz statt Innovation
Für einen Außenstehenden ist vor allem verblüffend, dass in juristischen Fachkreisen noch immer leidenschaftlich diskutiert wird, ob es sich bei Legal Tech-Anwendungen um einen Hype oder einen echten Trend handelt. Dabei scheinen schon bei flüchtiger Betrachtung zumindest die beiden erst genannten Kategorien wie eine reine Selbstverständlichkeit. Kollaboration ist in einer arbeitsteiligen Welt eher die Regel als die Ausnahme. Computer und Internet erleichtern diese Arbeitsweise zudem enorm.Besonders eindrucksvoll tritt die Rückständigkeit zutage, wenn man sich den Zeitplan zur Einführung der elektronischen Kommunikation (!) in Gerichtsverfahren vor Augen führt. Erst seit 2018 ist es überhaupt möglich, elektronisch zu kommunizieren. Zum Standard sollen Mails und elektronische Akten erst 2026 werden:
Der Konservatismus ist umso überraschender, als es in einem Gerichtsverfahren ausgerechnet um nichts anderes als die prozessual geordnete Kommunikation zwischen mehreren Parteien geht. Während (und am Ende) dieses Prozesses entscheiden zudem normierte Kriterien (Regeln, Vorschriften, Gesetze) über das Verfahren. In einem derart regelbasierten Prozess drängt sich eine Automatisierung geradezu auf. Trotzdem ist selbst der elektronische Datenaustausch zwischen den Parteien - die Grundlage für jede weitergehende IT-Unterstützung - erst für 2026 avisiert. So wird noch in sieben Jahren eine Herausforderung für Juristen darin bestehen, Faxgeräte zu bedienen, Papierakten chronologisch abzuheften und entscheidende Passagen zu identifizieren, formale Korrektheit sicherzustellen und Fristen zu beachten - Dinge, die Computer in Sekundenbruchteilen und zu geringsten Kosten erledigen können.
Vertreter der konservativen Arbeitsweise führen gerne an, dass man nicht nur formale Entscheidungen treffen muss. Der anwaltliche Tätigkeits-Dreisatz besteht dabei vor allem aus den Elementen:
- Zuhören (ca. 60 Prozent),
- bewerten (ca. 30 Prozent),
- beraten (ca. 10 Prozent).
Entsprechend sei juristische Beratung vor technologischer Unterstützung gefeit - Maschinen können die Aufgabe eines Anwalts gar nicht übernehmen. Diese Sichtweise mag für viele Fälle zutreffen, insbesondere wenn sie eine hohe existenzielle oder emotionale Bedeutung haben. Sie unterschätzt aber, dass es eine Vielzahl von Fällen mit geringer Relevanz gibt - beispielsweise die strittige 20-Euro-Rückzahlung nach einer Retoure im Onlinehandel.
In solchen und ähnlichen Fällen verzichten viele Verbraucher auf die Durchsetzung ihrer Rechte. Ein eigenes Inkasso scheint zu mühsam. Ein Anwalt kann mit derart geringen Streitwerten aber nicht wirtschaftlich arbeiten. Auf diese Weise kommt es immer wieder vor, dass bestimmte Rechte nur aus dem Grund verpuffen, weil sich die Durchsetzung nicht rechnet.
Um die Rückständigkeit der Legal Tech-Branche zu illustrieren, muss nicht erst auf die Privatwirtschaft verwiesen werden, die selbst komplexe Dienstleistungen - vom Versicherungsvergleich bis zum dynamischen Werbemitteleinkauf - von Algorithmen erledigen lassen kann. Sehr gut lässt sich die Branche mit Finanzämtern, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern vergleichen. Auch hier müssen komplexe Vorschriften und Fristen beachtet, Abläufe organisiert und formale Korrektheit sichergestellt sein. Auch hier sind Behörden, Gerichte und geschützte Berufe betroffen. Trotzdem sind längst elektronische Verfahren etabliert und in der Mehrzahl der Fälle werden Beratungsaufgaben von Software-Produkten erledigt.
Unterm Strich gibt es wenige sachliche Gründe, die gegen eine Verbreitung von Legal Tech in den kommenden Jahren sprechen. Eher haben bislang überdurchschnittlich hohe Verharrungskräfte Innovationen verhindert. Gründe:
- Die Unabhängigkeit der Justiz ist (aus guten Gründen) ein hohes Gut.
- Daher wird ihr eine besonders hohe Autonomie zugestanden. Sie ist ihre eigene Kontrollinstanz. Dies umfasst auch Verfahrensregeln, -kosten, -dauer und Honorare.
- Eine Schwäche des Konzepts der Selbstkontrolle liegt darin, dass es verführt, die eigenen Interessen überzugewichten.
Selbstkontrolle verführt leicht zu Bequemlichkeit. Innovationsdruck wird einfach ignoriert, schließlich liegt es in der Macht des Durchführenden zu entscheiden, was er tut. "Arrignorance" hat sich im Englischen als Fachbegriff für diese Paarung aus Ignoranz (des Handelnden) und der Arroganz (des Mächtigen) durchgesetzt. Dies ist der Preis für die Unabhängigkeit.
Die Eruption der Legal-Techs lässt sich nicht aufhalten
Allerdings hat "Arrignoranz" auch in anderen Bereichen selten geholfen, den Fortschritt aufzuhalten. Im Gegenteil: Je länger eine Bewegung aufgehalten wird, desto größer werden die freiwerdenden Kräfte, wenn sie sich endlich entladen. Insofern spricht viel dafür, dass den Legal Techs die besten Zeiten noch bevorstehen.Getrieben wird die Entwicklung im B2B-Bereich von großen Anwaltskanzleien. Sie unterliegen schon heute einem hohen wirtschaftlichem Druck. Aufträge werden oft in Ausschreibungen vergeben. Entsprechend wichtig ist eine arbeitsteilige (und damit kostengünstige) Organisation und der Einsatz von Software für die Erstellung, Prüfung und Verwaltung von Verträgen. Kostensenkungen und flexible Geschäftsmodelle stehen im Vordergrund. Die B2B-Branche gleitet durchaus fließender in die Gegenwart.
Deutlich eruptiver verläuft die Entwicklung im B2C-Segment. Hier liegt das größte Potential für Legal Tech-Start-Ups. Der Unterschied: Im B2C-Segment lassen sich nicht nur bestehende Geschäftsprozesse optimieren, sondern sogar ganz neue Märkte erschließen. In vielen Fällen liegen die Streitwerte so niedrig, dass eine wirtschaftliche Betätigung nicht möglich war. Das bekannteste Beispiel hierfür das Fluggastrechte-Portal Flightright . Es setzt für Verbraucher Entschädigungszahlungen durch, die entstehen, wenn sich ein Flug verspätet. Dazu hat das 2010 gestartete Start-Up einen Algorithmus entwickelt, der anhand von lediglich 35 Datenpunkten und mittels einer Analyse mehrerer zehntausend Gerichtsverfahren die Wahrscheinlichkeit errechnen kann, mit der sich eine Entschädigung durchsetzen lässt. Im Erfolgsfall erhält das Unternehmen eine Provision aus der erstrittenen Zahlung.
Bevor Flightright den Markt aufmischte, verzichteten viele Verbraucher auf ihre Rechte. Einer Entschädigungszahlung von höchstens 600 Euro stand ein Kostenrisiko von rund 700 Euro entgegen. Kein Wunder, dass sich viele Kunden von einer wohlformulierten Absage durch die Rechtsabteilung der Fluggesellschaft beeindrucken ließen.
Aber selbst wenn sie hartnäckig blieben, gehörten sie nicht gerade zu Anwalts Lieblingen: Nach der Gebührenordnung lassen sich für einen Fall dieser Größenordnung nicht einmal 230 Euro netto abrechnen. Ein manuelles Handling ist wirtschaftlich nicht darstellbar. Erst Flightright schaffte es mittels Software und Automatisierung, in diesem kleinteiligen Markt Millionenumsätze zu erwirtschaften.
Inzwischen gibt es zahlreiche ähnliche Angebote, die sich auf Flug- und Fahrgastrechte spezialisiert haben. Längst ist ein Wettbewerb der Legal Techs um Provisionshöhe und Auszahlungszeitpunkt ausgebrochen. Und auch auf anderen Rechtsgebieten übernehmen Legal Techs komplexe Rechtsberatungsfunktionen. Die bekanntesten:
- Lexfox betreibt mit wenigermiete.de ein Portal, auf dem Mieter prüfen lassen können, ob ihnen eine rechtswidrig überhöhte Miete abverlangt wird - und gleich eine Rückzahlung und Minderung einklagen können.
- Unter der URL Geblitzt.de bietet das Berliner Legal Tech Coduka ein Portal, auf dem sich Bußgeldbescheide kostenlos auf Fehlerhaftigkeit prüfen lassen. Bestehen Erfolgsaussichten, betreibt ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt die Einstellung des Verfahrens.
- Das Legal Tech Casecheck betreibt ein gleichnamiges Angebot (früher als hartz4widerspruch bekannt), auf dem sich Sozialleistungs-Bescheide auf ihre Gültigkeit prüfen lassen.
Andere Anbieter sind auf Abfindungsverhandlungen für Arbeitnehmer oder die Schadensabwicklung bei Unfällen spezialisiert. Das Portal Zugang zum Recht listet inzwischen 33 Legal Tech-Angebote mit identischen oder ähnlichen Geschäftsideen aus den Bereichen Auto & Verkehr, Fliegen, Miete, Arbeit, Verträge und Beratung auf.
Knackpunkt: Wie legal sind die Legal Techs?
Der Reiz der Angebote besteht darin, dass die Dienstleistung für den Verbraucher kostenfrei angeboten wird beziehungsweise lediglich im Erfolgsfall eine Provision fällig wird. Sprich: Die Rechtsberatung wird - wegen Spezialisierung und Automatisierung - sehr viel günstiger erbracht, als dies ein Anwalt leisten könnte. Oder auch nur dürfte. Denn: Anwälte dürfen weder kostenlos arbeiten noch die vorgegebenen Gebührensätze unterschreiten.Deswegen müssen die Anbieter mit einiger Phantasie die strengen Bestimmungen umgehen. Im Falle von Geblitzt.de muss beispielsweise Akteneinsicht durch Anwälte beantragt werden. Entsprechend müssen diese für ihre Dienstleistung auch bezahlt werden - allerdings nicht direkt vom Mandanten, sondern vom Geblitzt.de-Betreiber Coduka, der als Prozessfinanzierer auftritt.
Da die Anwälte aber andererseits für die Nutzung der Coduka-Software Lizenzgebühren bezahlen, bleibt es bei wenig Arbeit (weil die Software das Verfahren steuert) und einem finanziellem Nullsummenspiel (weil sich die Anwälte praktisch aus ihren eigenen Lizenzkosten bezahlen). Verdient wird erst im Erfolgsfall, wenn die Bußgeldstellen die Anwaltskosten tragen müssen. In diesem Moment entstehen Einnahmen, die durch den hohen Automatisierungsgrad genügen, um die Gesamtkosten zu decken.
Anders geht das Startup Lexfox vor. Es ist als Inkasso-Unternehmen registriert und darf in diesem Rahmen auch begrenzt Rechtsberatung anbieten. Die Prüfung der Miethöhe ist nach Ansicht des Start-Ups davon gedeckt. Errechnet der Algorithmus Erfolgsaussichten, kauft das Inkasso-Unternehmen Lexfox dem Mieter die Forderung auf Basis einer Jahresmiete (abzüglich einer Provision) ab und setzt sie auf eigene Rechnung durch. Sträubt sich der Vermieter, beauftragt das Unternehmen einen Anwalt mit der Klage.
Höchstrichterlicher Segen?
Angesichts dieser Situation verwundert es nicht, dass den Legal Techs viel Gegenwind ins Gesicht bläst. Es gibt viele Gegner der neuen Geschäftsmodelle: Anwaltskammern, Justiz, Behörden und häufig eine mächtige Gegenseite - egal ob Vermieterverein oder Fluggesellschaft. Im Falle von Lexfox ist derzeit der Bundesgerichtshof gefordert, das Geschäftsmodell zu prüfen. Geklagt hatte die Berliner Rechtsanwaltskammer, die die Auffassung vertritt, Lexfox würde die Kompetenzen überschreiten, die einem Inkasso-Unternehmen zustehen. In der Hauptverhandlung vor dem BGH ließ die Richterin allerdings schon durchblicken, dass sie dieser Argumentation nicht ohne weiteres folgen will. Sie tendiere dazu, "einen weiten Inkasso-Begriff" anzuwenden.Das Urteil soll am 27. November verkündet werden. Von der Legal Tech-Branche wird es mit Spannung erwartet. Doch egal wie es ausfallen wird, in einem Punkt ist man sich einig: Aufhalten lässt sich die Automatisierung der Rechtsberatung ohnehin nicht.
