Webinar: Produkte da, aber im E-Commerce unsichtbar? Jetzt anmelden und Suchergebnisse optimieren
Wenn die Shop-Suche Treffer verpasst und Marktplätze Produkte nicht optimal ausspielen, stecken oft uneinheitliche Merkmale, Kategorien und Produktdaten dahinter. Im Webinar sehen Sie, wie KI und SAP-Integration Daten besser nutzbar machen und manuellen Pflegeaufwand reduzieren.
Jetzt anmelden und Suchergebnisse optimieren
Die Zukunft der Digitalagenturen 2026ff Zum Online-Dossier
Welche Geschäftsmodelle sichern in KI-Zeiten Digitalagenturen das Überleben? Wie geht es den deutschsprachigen Agenturen wirklich? Die wichtigsten Analysen und Marktstudien für Agenturen:
Zum Online-Dossier

Wettbewerbsverstoß: Fehlende Datenschutzerklärung ist ein Abmahngrund

06.08.2013 Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden (Az.: 3 U 26/12  ), dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten ohne Zustimmung und Belehrung wettbewerbswidrig ist. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass § 13 Abs. 1 Telemediengesetz eine Marktverhaltensregel ist, die kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Demnach hat der Website-Betreiber den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs unter anderem über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten.

Ein Online-Händler hatte auf seiner Webseite eine Werbeanzeige geschaltet, bei der Diabetiker aufgefordert wurden, sich zu registrieren. Dafür sollten sie ein Blutzuckermessegerät im Wert von 100 Euro und einen Ratgeber erhalten. Die Website verfügte jedoch über keine Datenschutzhinweise. Ein Mitbewerber sprach daraufhin eine Abmahnung aus, da ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht vorliege, was wettbewerbswidrig sei.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
Verwandte Beiträge zu diesem Beitrag
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: