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Abmahnungen im Online-Handel weiter rückläufig

05.10.2011 Online-Händler in Deutschland können aufatmen: Seit 2007 gehen die Abmahnungen um 33 Prozent zurück. Das zeigt die dritte Studie "Abmahnungen im Online-Handel", die Trusted Shops zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser unter mehr als 500 Shopbetreibern durchgeführt hat.

Danach erhielt jeder Umfrageteilnehmer durchschnittlich im Jahr 2011 1,4 Abmahnungen. 2009 waren es noch 1,6 Abmahnungen, und 2007 lag die Anzahl der Abmahnungen bei 2,1 pro Shop. Somit hat sich die Anzahl der Abmahnungen um rund ein Drittel reduziert. Besonders erfreulich: Der Anteil rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen sank auf 2,2 Prozent (6,25 Prozent in 2009). Auch sind keine neuen Massenabmahner mehr im Markt aufgefallen.

Die fünf häufigsten Abmahngründe:

  1. Fehlerhafte Belehrung über das Widerrufsrecht (28,5 Prozent)
  2. Markenrechtsverletzungen (12,0 Prozent)
  3. Urheberrechtsverletzungen (9,5 Prozent)
  4. Fehlerhafte Preisangaben (9,0 Prozent)
  5. Fehlerhafte AGB (7,1 Prozent)

Auch wenn die Abmahnhäufigkeit im deutschen Online-Handel weiterhin rückläufig ist, sind die Folgen einer Abmahnung für den Shopbetreiber nach wie vor gravierend. 51 Prozent der Umfrageteilnehmer sehen ihre Existenz durch Abmahnungen bedroht. Im Vergleich zur Studie des Jahres 2009 entspricht dies einem Anstieg von mehr als 10 Prozent.

Im Durchschnitt liegt der finanzielle Schaden pro Händler bei 5.300 Euro. Bezogen auf die Gesamtheit der Teilnehmer ergibt das die Summe von 1,2 Millionen Euro.
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