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Studie identifiziert Potenzial für das Geschäftsfeld 'Digitale Nachlass-Verwaltung'
28.05.2015 Internetnutzer sollten sich rechtzeitig mit der Frage beschäftigen, was nach dem Tod mit ihren digitalen Daten, wie etwa Social-Media-Profilen, geschehen soll - findet der Technikverband Bitkom , der herausgefunden hat: Neun von zehn Internetnutzern (93 Prozent) haben für den Fall ihres Todes diesen "digitalen Nachlass" nicht geregelt.
Im Gegensatz zum Erbrecht an Sachgegenständen gibt es noch keine gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit dem digitalen Nachlass. Jeder Nutzer sollte deshalb schriftlich festhalten, wie und durch wen nach dem Tod diese digitalen Daten verwaltet werden. Auch kann deren Löschung verfügt werden. Das können ein Testament oder eine Vollmacht regeln. Wie jedes Testament müssen solche Verfügungen den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen. Vor allem für den Zugriff auf Online-Dienste wie soziale Netzwerke, EMail-Konten oder Cloud-Dienste sollte man eine Regelung treffen, da die Erben nicht automatisch Zugang bekommen.
