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Datenschützer: Glücksspiel-Verbot im Web ist nicht durchsetzbar

30.12.2014 Das im Glückspielstaatsvertrag   festgeschriebene Verbot von Onlineglücksspielen ist offenbar nicht durchsetzbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein.

 (Bild: Jarrett Campbell / wikicommons)
Bild: Jarrett Campbell / wikicommons
In dem Gutachten, das NDR   und Süddeutscher Zeitung   vorliegt, bezeichnet der Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert die Blockierung von Finanzströmen zwischen Glücksspielanbietern und ihren Kunden als "praktisch unmöglich". Um die Geldflüsse zu unterbinden, müssten
Banken und Kreditinstitute Daten über die Standorte der Spieler
sammeln. "Das wäre aus datenschutzrechtlicher Perspektive überhaupt nicht akzeptabel, weil die gesetzlichen Grundlagen dafür nicht vorhanden sind", sagte Weichert gegenüber NDR und SZ.

Die Blockierung der Finanzströme (Financial Blocking) scheint momentan allerdings das einzige Mittel zu sein, mit dem die Länder die Glücksspielanbieter wirklich attackieren könnten.
Mehr als einhundert Verbotsverfügungen blieben bislang wirkungslos. Erst im September 2014 hatten die Länder weitere 28 Verfahren gegen Poker-und Kasino-Angebote im Internet eingeleitet, wie eine Umfrage von NDR und SZ ergeben hatte. Das niedersächsische Innenministerium ist für die Blockierung der Finanzströme zuständig. Dort wollte man sich zwar nicht zum Gutachten des Datenschutzbeauftragten äußern. Man bereite aber derzeit die Blockierung der Zahlungsströme vor und wolle mögliche wirksame Vorgehensweisen mit dem Bankensektor erörtern, hieß es aus dem Innenministerium.
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