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 (Bild: Microsoft)
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Unfälle im Homeoffice: Wer stürzt, hat vor Gericht keinen guten Stand

05.09.2016 Unfälle im Homeoffice genießen nur einen stark eingeschränkten Schutz bei der gesetzlichen Unfallversicherung, hat das Bundessozialgericht   in Kassel entschieden. Wer etwa am Heimarbeitsplatz zur Toilette oder sich etwas zu essen holen geht und dabei beispielsweise stürzt, der ist nicht versichert (Az: B 2 U 5/15 R). Offen ließen die Richter, ob der erstmalige Weg an den PC innerhalb der Wohnung nach wie vor versichert ist - nach geltendem Recht ist er dies bislang gewesen.
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