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Amazon: Verbraucherzentrale mahnt Dash-Button ab

14.09.2016 iBusiness hatte es zuerst gemeldet: Experten halten Amazons Dash-Button für wettbewerbswidrig. Nun hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen   Amazon erwartungsgemäß wegen des Dash Buttons abgemahnt, berichtet die Lebensmittelzeitung  .

 (Bild: Amazon)
Bild: Amazon
Das Argument dürfte klar sein: Amazons Dash Buttons versperren den Blick auf den Preis  , argumentierte die Verbraucherzentrale schon kurz nach dem iBusiness-Bericht. Tatsächlich ignoriert Amazon beim Dash-Buttton nahezu alle Verbraucherschutz-Richtlinien:

Beim Bestellprozess verbindet sich das Gerät über das WLAN mit dem Verkaufsportal und gibt dort im Namen des Verbrauchers eine Bestellung ab. Das Problem: Der Kunde legt zwar bei der Einrichtung das genaue Produkt fest (zum Beispiel Megaperls Universal oder Megaperls Color) und sieht während dieses Vorgangs auch den Preis - doch dieser kann sich ändern.

Im Ergebnis weiß der Kunde nie genau, zu welchem Preis er bei Amazon bestellt. Sämtliche geltenden Verbraucherschutzvorschriften (Preisangabe, Angabe der Lieferzeit, Kauf-Button, Widerrufsbelehrung) werden bei diesem Prozess nicht berücksichtigt.

Dass dieser Prozess nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht, liegt auf der Hand. Allerdings dürften sich die wenigsten Verbraucher tatsächlich getäuscht fühlen: Sie wissen genau was sie tun, haben sich selbst für diesen Bestellprozess entschieden, sehen nach der Bestellung auch den Preis auf ihrem Handy-Display und können die Order dort auch noch eine Weile lang stornieren.

Die Dash-Button-Problematik zeigt daher eher, dass der rechtliche Rahmen für die Anforderungen des IoT-Commerce, Connected Commerce oder Contextual Commerce nicht genügt.
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