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BGH zu Tauschbörsen-Nutzern: Provider müssen IP-Adresse herausrücken
13.08.2012 Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil (I ZB 80/11) entschieden, das Internet-Provider in der Regel Name und Anschrift desjenigen Nutzers mitteilen muss, der etwa einen Musiktitel illegal in eine Web-Tauschbörse eingestellt hat. Dies gilt auch für nicht-gewerbliche Rechtsverstöße.
Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil die Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben.
