Rundfunk-Kommission geht gegen Livestreamer vor
30.03.2017 Youtuber und Vlogger, die noch nicht wissen, was die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten ist, werden es bald herausfinden - wenn sie einen Live Stream auf einer Videoplattform betreiben. Die Kommission geht gegen Angebote vor, die Rundfunkcharakter haben - die benötigen eine an starke, das Angebot auch einschränkende Auflagen gebundene Lizenz oder es setzt Ärger.
Laut MobileGeeks kostet eine Lizenz nicht nur 1.000 bis 10.000 Euro plus Anwaltskosten, sondern schränkt auch den Kanal massiv ein: So darf das Angebot erst nach 22 Uhr senden, wenn es jugenschutzrelevante Inhalte verbreitet und muss einen Jugendschutzbeauftragten einstellen oder benennen - für viele Kanäle Auflagen, die sie an den Rand der Weiterexistenz bringen.
Betroffen sein können davon auch Streams auf Youtube .