Expert Talk: "Anker oder Segel setzen? Stürmische Zeiten brauchen klaren Kurs" Video-Podcast ansehen
Die Welt befindet sich im Krisenmodus - und mit ihr viele Unternehmen. Motto: Bloß keinen Fehler machen. Klein machen. Irgendwie durchkommen. Dabei ist gerade in schwierigen Lagen aktives Handeln statt Schockstarre erforderlich, hat Stephan Probst, Geschäftsführer der Medienagentur Drive, gelernt. Im iBusiness Expert Talk erklärt er gemeinsam mit Strategist Denis Farber, was Segeln und Unternehmensführung gemein haben - und wie man ein Schiff durch schwere See steuert. Video-Podcast ansehen
Expert Talk: "Close the loop! Wie aus Produktdaten Product Experience wird" Video-Podcast ansehen
Product Experience statt simpler Beschreibungstexte: Wer mit Produktinformationen arbeitet und dabei Nutzer-Feedback und Channelsignale berücksichtigt, kann ein fortschrittliches Kundenerlebnis gestalten. Wie das genau funktioniert, erklärt Contentserv-Chef Michael Kugler im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen

Hotelbuchungsportal: Gesponserte Rankings sind verboten

01.09.2011 Um grobe Täuschungen der Nutzer zu vermeiden, hat das Landgericht Berlin dem Buchungsportal Booking.com zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser per Einstweiliger Verfügung untersagt Rankings in der Rubrik "Beliebtheit" zu verbreiten, die finanziell manipuliert sind (Az. 16 O 418/11). Das teilt die Wettbewerbszentrale zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser mit, die den entsprechenden Verbotsantrag gestellt hat. Der Nutzer vertraue darauf, dass die Gästebewertungen unabhängig erfolgen und rechne nicht damit, dass durch höhere Provisionszahlungen Einfluss genommen wird, so der Kommentar der Wettbewerbszentrale nach dem Urteil.

Bei diesem "erkauften" Ranking erleiden ferner die Hotelbetriebe gravierende Wettbewerbsnachteile, die zwar in der Bewertung durch Kunden besser abschneiden, sich aber der Zahlung höherer Provisionen verweigern. Aus Sicht der Wettbewerbszentrale entwertet das beanstandete Verhalten von Booking.com die Glaubwürdigkeit von Hotelbuchungsportalen, die gleichzeitig mit Kundenbewertungen werben, insgesamt.

Das Urteil macht deutlich, wie wichtig Bewertungen für die Meinungs- und Entscheidungsbildung sind. Dem Gericht geht es deshalb darum, dass die Hotelbewertungsportale so authentisch wie möglich sind.
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