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ECommerce-Recht: Müssen Shops zu billig ausgezeichnete Ware wirklich liefern?
Ist bereits ein Vertrag zustande gekommen?
Auch im Onlinehandel gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, es steht jedem frei, ob und mit wem ein Vertrag geschlossen wird. Ist noch kein Vertrag zustande gekommen, kann das mit der Bestellung einhergehende Angebot abgelehnt werden. Wann ein Vertrag zustande gekommen ist, richtet sich nach der Vertragsschlussregelung in den AGBs des Online-Shops - allerdings besteht je nach Zahlungsart kaum Spielraum. Dies wirkt sich insbesondere bei den Zahlungsmitteln aus, die eine sofortige Zahlung ermöglichen (wie Paypal



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