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CD-ROM-Grundsatzurteil: Telekom siegt gegen Topware

07.05.1999 - Verlage dürfen die deutschen Telefonbücher nicht ohne die Erlaubnis der Telekom auf CD-ROM übertragen und verkaufen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Richter gaben damit der Klage der Telekom-Tochter DeTe Medien unter anderem gegen Topware ('D-Info') statt. Die hatten ohne Zustimmung der Telekom über 30 Millionen Einträge aus den Telefonbüchern auf CD-ROM gepreßt.

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