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Jugendgefährdende E-Books dürfen nur nachts verkauft werden
22.06.2015 Jugendgefährdende E-Books gelten als Telemedien - und dürfen daher nur in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr verkauft werden. Darauf weist der Börsenverein des Buchhandels hin.
Nun will der Börsenverein mit der Jugendschutzbehörde einen Weg zu finden, damit Onlineshops und Barsortimente nicht jedes Buch selbst inhaltlich prüfen müssen. Im neuen Verzeichnis lieferbarer Bücher soll es für E-Books ein Pflichtfeld geben, in dem jugendgefährdende E-Books gekennzeichnet werden müssen.