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Jugendgefährdende E-Books dürfen nur nachts verkauft werden

22.06.2015 Jugendgefährdende E-Books gelten als Telemedien - und dürfen daher nur in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr verkauft werden. Darauf weist der Börsenverein des Buchhandels hin.

 (Bild: Wisky / Dreamstime.com)
Bild: Wisky / Dreamstime.com
Online-Buchhändler dürfen jugendgefährdende Bücher nur in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verkauft werden. Dies berichtet das Tech-Protal heise.de zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser unter Berufung auf einen Bericht des Börsenvereins der Deutschen Buchhandels zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Auch wenn dies für Händler kaum praktikabel sein dürfte, gelten jugendgefährdende E-Books nach derzeitiger Rechtslage als Telemedien und fallen so unter den Jugendmedienschutzstaatsvertrag.

Nun will der Börsenverein mit der Jugendschutzbehörde einen Weg zu finden, damit Onlineshops und Barsortimente nicht jedes Buch selbst inhaltlich prüfen müssen. Im neuen Verzeichnis lieferbarer Bücher soll es für E-Books ein Pflichtfeld geben, in dem jugendgefährdende E-Books gekennzeichnet werden müssen.
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