Expert Talk: "Anker oder Segel setzen? Stürmische Zeiten brauchen klaren Kurs" Video-Podcast ansehen
Die Welt befindet sich im Krisenmodus - und mit ihr viele Unternehmen. Motto: Bloß keinen Fehler machen. Klein machen. Irgendwie durchkommen. Dabei ist gerade in schwierigen Lagen aktives Handeln statt Schockstarre erforderlich, hat Stephan Probst, Geschäftsführer der Medienagentur Drive, gelernt. Im iBusiness Expert Talk erklärt er gemeinsam mit Strategist Denis Farber, was Segeln und Unternehmensführung gemein haben - und wie man ein Schiff durch schwere See steuert. Video-Podcast ansehen
Expert Talk: "Close the loop! Wie aus Produktdaten Product Experience wird" Video-Podcast ansehen
Product Experience statt simpler Beschreibungstexte: Wer mit Produktinformationen arbeitet und dabei Nutzer-Feedback und Channelsignale berücksichtigt, kann ein fortschrittliches Kundenerlebnis gestalten. Wie das genau funktioniert, erklärt Contentserv-Chef Michael Kugler im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen

Weitere Schlappe für "Content-Schmarotzer" Pressetext.Austria

23.11.2000 - (iBusiness) Die vom Wiener Handelsgericht als "Content-Schmarotzer" bezeichnete Online-Agentur Pressetext.austria Nachrichtenagentur AG zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser - seit kurzem auch in Deutschland aktiv - hat sich nun auch von dem ersten deutschen Gericht sagen lassen müssen, dass sie Content-Diebstahl betreibt. Eine Unterlassungserklärung von Online-Publisher FTK führte jetzt vor dem Amtsgericht Hamburg zum Erfolg.

Wie bereits vor ihr ein Dutzend anderer Content-Anbieter hatte FTK zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser Dienstleister-Dossier einsehen feststellen müssen, dass Pressetext.Austria Beiträge der FTK-Website ECIN.de zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser "angefangen von Nachrichten, über Spotlights bis hin zu Fachartikeln 1:1 übernommen worden" waren, wie die Redaktion mitteilte.

In der Urteilsbegründung stellte dass Gericht ganz deutlich fest, dass Online-Beiträge als regelmäßige Sprachwerke im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr.1 UrhG zu verstehen sind und damit unter den Schutz des Urheberrechts fallen.

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