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Ab 1. Januar 2015: Energielabel sind Pflicht im Online-Handel

19.12.2014 Egal ob Waschmaschine, TV-Gerät oder LED-Lampe: Ab 1. Januar 2015 sollen Käufer auch den Energieverbrauch von Produkten im Netz deutlich schneller erkennen. Zum Jahreswechsel müssen laut einer EU-Verordnung auch Online-Händler die wichtigsten Haushaltsgeräte und Lampen mit dem EU-Energielabel   kennzeichnen.

 (Bild: eU)
Bild: eU
Bisher waren nur stationäre Händler von der Labelpflicht betroffen. Durch die Kennzeichnung mit den Effizienzklassen A+++ (beste) bis G (schlechteste) entlarvt das Label Energiefresser und erleichtert die Kaufentscheidung für ein stromsparendes Gerät nun auch im Internet.

Diese Produkte müssen Online-Shops künftig mit dem Energielabel kennzeichnen: Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Raumklimageräte, Fernsehgeräte, Staubsauger, elektrische Lampen und Leuchten. Ab Januar 2015 muss die Effizienzklasse des Gerätes auf der Webseite des Händlers direkt neben dem Verkaufspreis genannt und das Energielabel als digitales Bild angeboten werden. Ebenfalls muss das elektronische Produktdatenblatt zur Ansicht vorhanden sein. Die Kennzeichnungspflicht bezieht sich auch auf Marktplätze wie Amazon oder Ebay.
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