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Regierungsinitiative zum Kinder- und Jugendmedienschutz im Internet
28.05.2001 (iBusiness) Die Grünen wollen den Medienschutz für Kinder- und Jugendliche im Internet verbessern. Dazu haben sie zusammen mit der SPD einen gemeinsamen Antrag formuliert.
Für Gretje Bettin und Christian Simmert von den Grünen könnten Kinderportale ein sinnvoller Weg sein, um Kinder und Eltern zu unterstützen, verantwortungsvoll mit dem Angebot im Internet umzugehen. Außerdem fordern sie nutzerfreundliche Suchmaschinen für Kinder und Jugendliche zu entwickeln und diese kosten- und werbefrei zur Verfügung zu stellen.
Ein weiterer wichtiger Faktor für die Regierungsparteien sei die freiwillige Selbstkontrolle der Programmveranstalter, denn in einem globalen Kommunikationsnetz existiere nun einmal keine 23.00 Uhr Grenze. Die PDS fordert, technisch zu prüfen, ob beispielsweise Alterskontrollen im Netz verbessert und seriöser gestaltet werden können. Allerdings wehren sich die Sozialisten gegen Zensur im Netz.
Die Antragsteller wollen sich angesichts der globalen Vernetzung für die Schaffung weltweiter Mindeststandards im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes einsetzen. Auch die CSU fordert für das Web "world wide solutions", beispielsweise eine Internetkonferenz der UNO. Denn über das Netz werde versucht, unkontrolliert jugendgefährdende Angebote direkt ins Kinderzimmer zu senden, hat die CSU entdeckt. Die CSU fordert die Einrichtung spezieller Einheiten wie einer "Internet-Europol" , die im Netz fahnden sollen. Das die Polizei seit Jahren im Internet aktiv ist stört Stoibers Truppe nicht.
Die jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion , Maria Eichhorn, wirft der Regierung Untätigkeit beim Jugendmedienschutz vor. Die Opposition fordert die Regierung auf, dafür zu sorgen, dass die im Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG) vorgeschriebenen Jugendschutzbeauftragten ihrer Aufgabe besser gerecht werden können. Dazu müssten sie bei den betroffenen Unternehmen besser bekannt werden.
In USA gibt es ein Internet Jugendschutzgesetz. Der "Child Online Protection Act"(COPA) verbietet generell, eindeutige sexuelle Inhalte zu kommerziellen Zwecken im Web bereitzustellen. COPA ist jedoch nicht in Kraft, da eine Bürgerrechtsbewegung das Inkrafttreten per einstweiliger Verfügung stoppte. Die Kritik geht dahin, dass Beratungsangebote von Gesundheitsportalen auch sexuelle Inhalte hätten. Die Betreiber müssten von ihren Besuchern einen Altersnachweis fordern. Bei diesen Angeboten handle es sich um freie Meinungsäusserung, die durch die US-Verfassung geschützt sei. Der Oberste Gerichtshof der USA muss nun den COPA überprüfen.
