Jetzt anmelden und Suchergebnisse optimieren
Zur Studie "Digitalagenturen im Umbruch"
Urteil: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundgesetz
02.03.2010 Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Verfassung, das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen dem Bundesverfassungsgericht zufolge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind "somit nichtig". Die Daten seien "unverzüglich zu löschen".
Am: 02.03.2010
