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Den Besucher ernst nehmen

02.09.2019 Eine Tracking-Einwilligung ist nicht das Ende der Online-Werbevermarktung.

Dominik Grollmann, iBusiness-Analyst (Bild: Dominik Grollmann)
Bild: Dominik Grollmann
Dominik Grollmann, iBusiness-Analyst
Natürlich, für viele Publisher handelt es sich um eine schmerzhafte Entwicklung: Wenn weniger User einer Werbevermarktung zustimmen, lassen sich weniger Profile vermarkten und die Werbeeinnahmen gehen drastisch zurück. Schließlich erzielen fast alle Publisher einen beträchtlichen Teil ihrer Erlöse über diese Form der Werbevermarktung. Andererseits ist die Situation so bedrohlich auch wieder nicht. Denn es bieten sich mindestens zwei Lösungsmöglichkeiten:

  • Einerseits lässt sich das User-Tracking so umstellen, dass es eben doch wieder rechtssicher ablaufen kann. Die Stichworte hierzu sind: Lokale Verarbeitung der Analytics-Daten und vollständige Pseudonymisierung. Längst sind hier noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Das gilt insbesondere, wenn neue Werbeformate - jenseits des plumpen Profils - eingesetzt werden. Das Ende werbefinanzierter Userprofile ist also längst nicht erreicht.

  • Andererseits ist es in Wirklichkeit auch kein Schaden, wenn nur solche Besucher zu Werbezwecken getrackt werden, die damit auch einverstanden sind. War etwa das Double-Opt-In-Verfahren mit verbindlicher Abmeldemöglichkeit das Ende des Newsletter-Marketings? Wohl eher nicht. Die Besucher werden sich daran gewöhnen, ein Einverständnis abzugeben - und vielleicht werden sie sich sogar ernst genommener fühlen.

Mit Sicherheit werden am Ende Log-In-Dienste gewinnen, also alle Services, die ohnehin schon bei der Anmeldung ein Einverständnis des Nutzers abholen. Das kommt natürlich zunächst den GAFA-Unternehmen entgegen. Man kann das kritisieren - muss man aber nicht. Denn andererseits zwingt das auch jeden anderen Akteur, ähnlich wie die GAFAs zu denken. Werbung funktioniert schließlich nicht trotz des Empfängers, sondern wegen ihm. Ein bisschen darf man ihn also mitnehmen.
Thema:

Praxis: Wie Google Analytics nach dem EuGH-Urteil rechtssicher bleibt

Die Zukunft des User-Trackings zu werblichen Zwecken steht auf dem Spiel, seit der EuGH zum Like-Button urteilte. iBusiness hat geprüft, ob und wie sich Google Analytics & Co. auch in Zukunft noch rechtssicher einsetzen lassen.

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Genaue Kenntnis über Zahl und Verhalten der Besucher sind für viele Website-Betreiber von unabdingbarem Interesse bei der Vermarktung ihres Angebots. (Bild: Hampleton Partners)
Bild: Hampleton Partners
Genaue Kenntnis über Zahl und Verhalten der Besucher sind für viele Website-Betreiber von unabdingbarem Interesse bei der Vermarktung ihres Angebots.

Kommentar von Dominik Grollmann

Den Besucher ernst nehmen

Eine Tracking-Einwilligung ist nicht das Ende der Online-Werbevermarktung.

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Dominik Grollmann, iBusiness-Analyst (Dominik Grollmann)
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