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Expert Talk: "Anker oder Segel setzen? Stürmische Zeiten brauchen klaren Kurs" Video-Podcast ansehen
Die Welt befindet sich im Krisenmodus - und mit ihr viele Unternehmen. Motto: Bloß keinen Fehler machen. Klein machen. Irgendwie durchkommen. Dabei ist gerade in schwierigen Lagen aktives Handeln statt Schockstarre erforderlich, hat Stephan Probst, Geschäftsführer der Medienagentur Drive, gelernt. Im iBusiness Expert Talk erklärt er gemeinsam mit Strategist Denis Farber, was Segeln und Unternehmensführung gemein haben - und wie man ein Schiff durch schwere See steuert. Video-Podcast ansehen
Ohne Einverständnis des Nutzers geht beim Online-Tracking inzwischen gar nichts mehr. Eine Consent Management Platform ist daher für fast jeden Website-Betreiber empfehlenswert. (Bild: geralt / pixabay)
Bild: geralt / Pixabay
Ohne Einverständnis des Nutzers geht beim Online-Tracking inzwischen gar nichts mehr. Eine Consent Management Platform ist daher für fast jeden Website-Betreiber empfehlenswert.

Überblick Consent Management Plattformen (I): Darauf kommt es an

22.07.2020 - Werbetreibende Unternehmen benötigen beim Setzen von personenbezogenen Cookies die freiwillige, explizite Einwilligung der Nutzer. Mit einer Consent Management Platform lässt sich dies dokumentieren. iBusiness erklärt, worauf es genau ankommt.

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Die iBusiness-Handlungsmatrix zeigt, wie langfristig die vorgestellten Aufgaben angegangen werden müssen.
TL;DR
Eine Consent Management Platform muss zuallererst alle rechtlichen Anforderungen erfüllen. iBusiness erklärt, worauf es dabei ankommt.
Lange Zeit gab es Diskussionen zwischen den Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in Deutschland und Vertretern der Digitalwirtschaft, ob Cookies nur nach einer informierten Einwilligung (Opt-In) gespeichert und ausgewertet werden dürfen oder ob eine Information und das Angebot eines Widerrufs (Opt-Out) genügen.

Rechtlich stand dahinter die Frage, ob man sich weiter auf das deutsche Telemediengesetz (TMG) beziehen darf (Opt-Out reicht demnach) oder ob die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU hier zur direkten Anwendung kommen muss (demnach ist ein Opt-In er

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