Bis zu fünf Jahre rückwirkend

19.12.2003 - Da die Abgabe bis fünf Jahre rückwirkend geltend gemacht werden kann, kann sich die fällige Zahlung schnell auf mehrere zehntausend Euro summieren und damit sogar unter Umständen zur Existenzbedrohung für Dienstleister mit dünner Finanzdecke werden.

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