Data Value Management in der stärksten Liga der Welt. Am Beispiel des TVB Stuttgart zeigt der Vortrag, wie datengetriebene Prozesse Umsatz steigern, Sponsoren gewinnen und den Verein digital nach vorn bringen.
Jetzt anmelden und erfahren, wie datenbasierte Strategien den Profisport digital transformieren.
Wie GEO Inhalte für KI-Suchmaschinen optimiert, Sichtbarkeit erhöht und Leads generiert – für mehr Traffic, Umsatz und Zukunftssicherheit im digitalen Marketing.
Jetzt Teilnahme sichern und lernen, wie Sie GEO für mehr Sichtbarkeit in KI-Suchen nutzen.
Telekommunikation

EuGH-Urteil setzt erstmals Netzneutralität durch

16.09.2020 Laut dem Urteil dürfen Internetprovider keine Datenpakete anbieten, die bestimmte Apps von der Drosselung ausschließen.

 (Bild: Pixabay/Arek Socha)
Bild: Pixabay/Arek Socha
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hat erstmals die Netzneutralität gegen einen Internetbetreiber in Ungarn durchgesetzt. Die EU-Regel besteht seit fünf Jahren und besagt, dass Provider keine Seiten bevorzugen oder benachteiligen dürfen. Der "Zugang zum offenen Netz" soll so gewährleistet werden.

Geklagt hatte der ungarische Anbieter Telenor zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Er bietet die Datenpakete 'MyChat' und 'MyMusic' an, bei denen die Internetgeschwindigkeit nach einem Gigabyte gedrosselt wird. Im 'MyChat'-Paket sind jedoch Facebook, Whatsapp, Twitter und Instagram von der Drosselung ausgenommen, bei 'MyMusic' wird die Verwendung von Deezer, Apple Music oder Spotify nicht auf das Datenvolumen angerechnet.

Die zuständigen ungarischen Behörden hielten diese Pakete für unzulässig und verboten sie. Auch das EuGH sieht in seinem Urteil zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser einen klaren Verstoß gegen die Netzneutralität. Provider dürfen demnach bestimmte Apps nicht bevorzugt behandeln und die Nutzung der übrigen Dienste nach Verbrauch des Datenvolumens blockieren oder verlangsamen. Solche Angebote könnten Apps benachteiligen, die nicht bevorzugt behandelt werden. Je mehr Menschen solche Handyverträge abschließen, umso mehr würde dies die Netzneutralität untergraben. Tenor darf seine Pakete mit Bevorzugung deshalb nicht mehr anbieten.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: