Gericht erklärt Apples Datenschutz-Regeln teils als rechtswidrig
08.05.2013 Das Landgericht Berlin hat acht Punkte der Datenschutz-Erklärung von Apple als rechtswidrig eingestuft . Das Gericht störte sich vor allem daran, dass die Informationen bezüglich der Verwendung der erhobenen Daten zu ungenau waren.
In dem Gerichtsverfahren ging es unter anderem um den Austausch personenbezogener Informationen mit 'verbundenen Unternehmen' und 'strategischen Partnern' sowie die Verarbeitung von Standortdaten und die Weitergabe von Daten Dritter. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, welche insgesamt 15 Punkte in der Datenschutz-Erklärung beanstandet hatten. Für sieben weitere hatte der Soft- und Hardware-Konzern bereits im Vorfeld Unterlassungserklärungen abgegeben.