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Berufsverbot für Agenturgeschäftsführer scheitert vor Gericht

24.04.2026 Die tschechische Digitalgroßagentur Actum Digital hat versucht, einem ehemaligen Mitarbeitenden zu verbieten, als Geschäftsführer eine eigene Agentur aufzubauen. Am Donnerstag scheiterte dieses Ansinnen vor Gericht.

 (Bild: ChatGPT/Sebastian Halm)
Bild: ChatGPT/Sebastian Halm
Kaum hatte Andreas Kölle mit Diagema   seine neue Beratungsagentur für digitale Plattformen und Transformation gegründet, flatterte Gerichtspost bei ihm ein. Actum Digital s.ro.  , tschechischer Eigner seines ehemaliger Arbeitgeber, der Actum Digital GmbH, hatte beim Amtsgericht Stuttgart eine einstweilige Verfügung beantragt.

In einem 120seitigen Schriftsatz (plus Anhänge) beantragte Actum, Andreas Kölle mit sofortiger Wirkung zu verbieten, ein Unternehmen zu betreiben und an einem solchen mitzuwirken, das in den Bereichen Digitalberatung, Softwareentwicklung, Entwicklung digitaler Plattformen, E-Commerce-Lösungen, UX/UI-Design sowie Dienstleistungen im Bereich Daten und digitale Transformation tätig ist. Was in der Praxis bedeutet hätte, dass auch ein Angestelltenverhältnis in einer Digitalagentur untersagt worden wäre.

Beantragt hatte Actum zusätzlich "Verbot der Nutzung von Geschäftsgeheimnissen und der Kundenabwerbung, Herausgabe aller Arbeitsmittel sowie Löschung aller Daten" - jeweils unter Androhung von bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld. "Das entspräche praktisch einem Berufsverbot" empört sich Kölle der Redaktion über die ganz dicke Kanone, die Actum Digital aufgefahren hat.

Andreas Kölle darf weiter Geschäftsführer von Diagema sein (Bild: Diagema)
Bild: Diagema
Andreas Kölle darf weiter Geschäftsführer von Diagema sein

Der Vorwurf: Kölle habe noch während seines Arbeitsverhältnisses die Diagema-Gründung betrieben und dabei Geschäftsgeheimnisse wie Kundendaten, Projektstrukturen, interne Prozesse genutzt und aktiv Kunden abgeworben. Actum-CEO und Kuehlhaus-Vorstand Tomás Vondrácek war persönlich anwesend und hatte einen Co-Gründer und zwei Mitarbeitende als Zeugen mitgebracht - ein bei einer einstweiligen Verfügung eher unübliches Vorgehen.

Vondrácek habe schon im Vorfeld intern über eine "kriminelle Vereinigung bei der Kuehlhaus AG" gesprochen, wie ehemalige Actum-Mitarbeitende berichten.

Unüblich war die Entscheidung der Richterin. Statt wie üblich bei einer einstweiligen Verfügung einfach nur die Eilbedürftigkeit abzustreiten, machte sie deutlich, was sie von den 160seitigen Anträgen hielt: Nichts. (Aktenzeichen GA 26 10-26  ). In der Folge zog Actum seine Anträge kleinlaut zurück.

Mit Diagema positioniert sich Kölle als Berater für Unternehmen, die ihre digitale Infrastruktur modernisieren und modularer aufstellen wollen. Im Zentrum stehen laut Eigenbeschreibung Leistungen rund um Customer Experience, Content- und Commerce-Systeme sowie angrenzende Disziplinen wie Product Information Management (PIM) und Digital Asset Management (DAM) (wir berichteten).

Vor seiner Gründung im März war Kölle bis Januar 2026 als CX Consultant und Platform Expert bei ACTUM Digital   tätig. Dort beriet er Unternehmen bei der Einführung und Optimierung von Digital-Experience-Plattformen und verantwortete unter anderem Business Development sowie den Ausbau strategischer Partnerschaften im DACH-Raum. Sein Ausscheiden erfolgte Ende Januar im Zuge eines Personalabbaus.

Actum Digital hatte im vergangenen Jahr über seine deutsche Tochter die insolvente Kuehlhaus AG übernommen und in einen Verbund überführt. Das führte Ende des Jahres zu Streitigkeiten zwischen der Prager Zentrale samt des dort ansässigen CEOs mit der deutschen Niederlassung - was in der Folge zu Entlassungen in Deutschland geführt hat.

Allerdings scheint die tschechische Mutter auch sonst seine rechtlichen Prozesse im fernen Deutschland nicht im Griff zu haben: Auf der Website der Kuehlhaus AG   ist unter der Überschrift "Kuehlhaus ist jetzt Actum" immer noch zu lesen: "Mannheim bleibt ein wichtiger Knotenpunkt in der DACH-Region, geleitet von Thomas Lang und Frank Hohmeyer." Auch das Impressum weist (Stand Freitag) statt dem Verantwortlichen Tomás Vondrácek den schon im März aufgrund von Differenzen gefeuerten Ex-Kuehlhaus-Vorstand Thomas Lang immer noch als Verantwortlichen aus.

"Nach intensiver richterlicher Prüfung sämtlicher Vorwürfe hat das Gericht in allen Punkten bestätigt, was jedem rechtlich denkenden Menschen von Anfang an klar war: Unternehmen gründen ist in Deutschland nach wie vor legal", freut sich Kölle gegenüber der Redaktion.

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