DSA und DMA: EU-Parlament stimmt strengeren Regeln zu
05.07.2022 Das EU-Parlament hat mit dem Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA) Gesetzen zugestimmt, die große Internetplattformen wie Meta und Amazon strenger regulieren und den Kampf gegen illegale Inhalte im Internet stärken sollen. So reagieren Digitalverbände:
Mit dem nun verabschiedeten DMA will die EU die enorme Marktmacht der Digital-Riesen beschränken und mehr Wettbewerb herstellen. Das Gesetz zielt vor allem auf Unternehmen, die für gewerbliche Nutzer ein wichtiges Zugangstor zum Endverbraucher sind. Betroffen sind Digitalunternehmen, die entweder einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro haben. Zudem müssten sie mindestens einen sogenannten zentralen Plattformdienst mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern und 10.000 aktiven gewerblichen Nutzern monatlich betreiben. Dazu zählen auf jeden Fall die GAFAM (Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft). Aber auch Tiktok oder Konzerne wie Booking.com könnte es treffen. Von zehn bis 15 Tech-Unternehmen ist die Rede, die unter den DMA fallen könnten. Die Kommission kann auch kleine Unternehmen als Gatekeeper einstufen, wenn sie eine oder auch mehrere Internet-Plattform kontrollieren.
Mit dem Digital Services Act (DSA) soll gesellschaftlichen Problemen wie Hassrede oder anderen illegalen Inhalten im Netz besser Einhalt geboten werden können. Die EU will einheitliche Regeln für den Umgang mit illegalen Inhalten festsetzen und für mehr Rechtssicherheit sorgen. Plattformen werden zur Schaffung von Prozessen für das Melden illegaler Inhalte und deren Löschung verpflichtet sowie zu größerer Transparenz. Große Plattformen mit mindestens 45 Millionen Nutzern müssen dabei mehr Regeln befolgen als kleinere.
DMA und DSA werden als "Meilenstein der europäischen Digitalpolitik" bezeichnet, neben viel Zustimmung gibt es aber auch Kritik. So reagieren Digitalverbände auf die Beschlüsse des EU-Parlaments:
BVDW: Auf Politik und Digitale Wirtschaft kommt viel Arbeit zu
Die Digitale Wirtschaft steht mit der Umsetzung der neuen EU-Verordnungen vor massiven Herausforderungen in der Praxis, so der BVDW . Der Verband fordert daher von der EU die nötige Unterstützung, damit bis zum Ende der Übergangsfrist, bis Anfang 2024, die Weichen gestellt werden können für die Neuregelungen."Die vielen neuen Anforderungen müssen praktikabel umgesetzt werden. Wir raten allen Marktteilnehmern der Digitalen Wirtschaft, auch kleinen und mittelständischen Unternehmen, die Übergangsfrist zu nutzen und sich frühzeitig mit den Konsequenzen zu beschäftigen", sagt BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr .Der Verband verweist etwa auf die neuen Transparenzvorschriften aus Art. 24 des DSA. Demnach muss Online-Werbung auf Online-Plattformen mit einem Katalog an Informationen versehen werden, unter anderem dem Auftraggeber oder Finanzier einer Kampagne. Daneben sollen die Zielgruppenparameter ersichtlich sein, sprich die konkreten Gründe, warum jemand ein Werbemittel zu sehen bekommt. Diese Informationspflicht gilt für Werbungtreibende unmittelbar, die Informationen müssen folglich mit dem Werbemittel zur Verfügung gestellt werden. Wie Werbungtreibende dieser Transparenzregel in der Praxis nachgekommen können und welche Rolle den Anbietern von Online-Plattformen zufällt, auf denen die Werbung zu sehen ist, ist laut BVDW noch völlig unklar. "Die derzeitigen Mechaniken und Technologien für die Auslieferung von Online-Werbung sind auf die zum Teil nicht eindeutig formulierten Anforderungen nicht ausgelegt", warnt Duhr.
Die Aufsicht über die Umsetzung des DSA für die sogenannten VLOPs (very large online plattforms) liegt zentral bei der EU, für kleinere Plattformen bei den einzelnen Mitgliedsstaaten. Auch in Deutschland ist noch nicht klar, wer diese Rolle des Digital Services Coordinators übernehmen wird, im Gespräch sind die Landesmedienanstalten, die Bundesnetzagentur aber auch die Kartell- bzw. Datenschutzbehörden. "Wer auch immer die Verantwortung übernehmen wird, wir fordern eine klare Zuständigkeit, die bundesweit einheitlich gilt. Regionale Kleinstaaterei als Folge eines falsch verstandenen föderalen Prinzips können wir uns bei dieser wichtigen Aufgabe nicht leisten", sagt Duhr. Er fordert einen frühzeitigen Diskurs aller Verantwortlichen und regt an dabei auch "einmal etwas Neues" zu wagen. Der Verband erwartet außerdem zahlreiche Anpassungen im Netzwerkdurchsetzungsgesetz, im Telemediengesetz und im Jugendschutz mit entsprechenden Konsequenzen für die Betreiber von Webseiten und Werbungtreibende.
Als positiv bewertet der BVDW, dass die finalen Regelungen im DSA für Online-Werbung "nicht so drastisch ausgefallen sind", wie befürchtet. Lange Zeit habe es so ausgesehen, als würde nahezu jegliche Form der Datennutzung in der Werbung untersagt werden. Duhr: "Den gefundenen Kompromiss halten wir für ausgewogen, die gesellschaftlichen Risiken werden tatsächlich entsprechend geregelt. Ein weitgehendes Verbot datengetriebener Werbung wäre dagegen für die digitale Wirtschaft fatal gewesen. Digitalisierung und ein Verbot von Datenverarbeitung - das wäre ein immenser Widerspruch in sich gewesen."
Auch beim ebenfalls verabschiedete Digital Markets Act (DMA) muss aus Sicht des BVDW noch nachgearbeitet werden, da vor allem große Plattformen im E-Commerce-Bereich noch weitgehend unberücksichtigt blieben. Auch bei der Öffnung von Schnittstellen in der Werbetechnik hatte sich der Verband mehr erhofft. Die jetzigen Regelungen verhinderten "einen echten Wettbewerb der Systeme, wir hätten uns hier konkrete Öffnungsmaßnahmen auch für den Bereich der Werbetechnologie vorstellen können", sagt Duhr.
Bitkom: Neues Grundgesetz für das Internet
"Mit der finalen Verabschiedung von Digital Services Act und Digital Markets Act wird ein umfassender digitalpolitischer Rechtsrahmen in Europa und eine Art neues Grundgesetz für das Internet geschaffen" sagt Bitkom -Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder . Insbesondere der DSA werde viele Menschen unmittelbar betreffen, denn allein in Deutschland nutzen mehr als 60 Millionen Menschen das Internet, fast drei Viertel von ihnen informieren sich im Web über das Zeitgeschehen, 95 Prozent kaufen online ein. Online-Dienste und Plattformen seien damit ein fester Bestandteil des digitalen Alltags. "Bitkom begrüßt daher ausdrücklich, dass Verbraucherinnen und Verbraucher online künftig besser vor Desinformation, Hassrede und Produktfälschungen geschützt werden. Was offline illegal ist, muss auch online illegal sein und entsprechend geahndet werden. Dass zudem über den Digital Markets Act mehr Wahlfreiheit zwischen Online-Diensten entstehen soll, ist zu begrüßen. Faire Wettbewerbsbedingungen und ein einfacherer Marktzugang auch für kleine und mittelständische Unternehmen sind für Innovationen unerlässlich. Wichtig bleibt dabei, das Wachstum europäischer Digitalunternehmen gezielt zu fördern, Investitionen zu steigern und dem Fachkräftemangel und der -abwanderung vorzubeugen."Jetzt komme es darauf an, dass der Rechtsrahmen auch in der Praxis funktioniert, dazu klare Regeln gesetzt werden und gleichzeitig der Plattformökonomie "weiterhin Entfaltungsspielraum für Innovationen gelassen" werde, so der Bitkom-Geschäftsführer. Dazu brauche es eine einheitliche Umsetzung von DMA und DSA in den einzelnen Mitgliedstaaten. "In Deutschland sollte darüber hinaus zügig Klarheit über den Aufbau der behördlichen Strukturen für den Digital Services Koordinator geschaffen werden - und wo diese Stelle angebunden ist. Die Bundesnetzagentur wäre aus Bitkom-Sicht die geeignetste Option. Zusätzlich müssen die entsprechenden nationalen Gesetze - vor allem das NetzDG - schnell und umfänglich überarbeitet werden, damit sie nicht mit dem DSA kollidieren. Die Bundesregierung muss der großen Bedeutung von DSA und DMA entsprechen und eine zeitnahe, klare und rechtsichere Umsetzung gewährleisten."
BEVH: "Verbraucherrecht schlägt Umweltschutz"
Mit der Zustimmung des EU-Parlaments zum DSA ist eines der größten Regelwerke für das Internet der vergangenen 20 Jahre beschlossene Sache, schreibt der BEVH . Das Gesetzespaket habe unter anderem das Ziel, Nutzer im Internet besser zu schützen, stoße sich aber gleichzeitig mit den Nachhaltigkeitsbemühungen vieler Onlinehändler, meint Alien Mulyk , Referentin Public Affairs beim BEVH: "In der Diskussion um den DSA wurde der Umweltschutz komplett ausgeblendet. Dabei untergräbt er wichtige Nachhaltigkeitsbestrebungen der Plattformen. So führt das Verbot jeglicher Beeinflussung des Kundeverhaltens - sogenannter 'Dark Patterns' - dazu, dass sie auch auf Green Nudging verzichten müssen. Damit nimmt der DSA Plattformen ein wichtiges Instrument, um das Kaufverhalten ihrer Kunden in ökologisch sinnvollere Bahnen zu lenken. Nicht so beispielsweise in Kaufhäusern. Damit wird das Credo der EU-Kommission, dass der DSA online verbiete, was auch offline verboten ist, nicht erfüllt. Im Gegenteil: Der Kunde ist nun stationär schlechter 'geschützt' als online - außer natürlich vor seinen eigenen umweltschädlichen Kaufentscheidungen."
MVFP und BDZV: Gefahr für die Pressefreiheit
Der Medienverband der freien Presse (MVFP) und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) werten den Digital Services Act als Gefahr für die Pressefreiheit im digitalen Zeitalter und kritisieren den Beschluss daher scharf. Die im Text enthaltene "unbestimmte Verpflichtung", bei Sperrungen von Presse auch die Pressefreiheit zu berücksichtigen, schaffe keinen hinreichenden Schutz vor Zensur durch Online-Plattformen wie Facebook. Der DSA verpflichte Online-Plattformen nicht nur zur Sperrung von rechtswidrigen Medieninhalten, sondern erlaube ihnen ausdrücklich, aufgrund engerer AGB oder engerer Desinformationsstandards auch gegen inhaltlich rechtmäßige Veröffentlichungen vorzugehen. "Damit erteilt die EU wesentlichen Grundsätzen der Pressefreiheit für den Pressevertrieb über Monopolplattformen wie Facebook eine Absage", erklären die Verlegerverbände. "Die Grenzen der Pressefreiheit, aber auch der Informationsfreiheit der Leser sind die allgemeinen Gesetze und nicht engere allgemeine Geschäftsbedingungen digitaler Großkonzerne. Nach den AGB entscheidet Facebook beispielsweise, ob Facebook-Nutzer legale Presseartikel über die Möglichkeit eines Laborunfalls als Corona-Ursache zu Gesicht bekommen oder nicht. Die offenbar politisch gewollte Auslieferung der Presse- und Meinungsfreiheit an die digitalen Plattformmonopole erscheint umso problematischer, als eine wachsende Zahl jüngerer Menschen unsere Medien praktisch ausschließlich über soziale Netzwerke rezipiert."Die beiden Verbände rufen deshalb die Verantwortlichen in Deutschland auf, "bei der Rechtsanwendung eine Zensur der Presse durch Google, Facebook und andere Gatekeeper zu verhindern" Mittelfristig müsse die EU ihre Entscheidung bei der nächsten Überarbeitung des Gesetzes revidieren und sicherstellen, dass das, was als legale Presse offline verbreitet werden darf, auch nicht online aus inhaltlichen Gründen gesperrt werden darf.
Eco: Legislatives Korsett
"Der Digital Services Act bietet die Möglichkeit, den horizontalen Rechtsrahmen an die technologischen Entwicklungssprünge der letzten 20 Jahre anzupassen und damit die Ecommerce Richtlinie abzulösen, die den Gegebenheiten der digitalen Kommunikation nicht mehr vollumfänglich gerecht wurde", erklärt Eco -Geschäftsführer Alexander Rabe . "Als Verband der Internetwirtschaft begrüßen wir, dass der DSA die Grundsäulen der Ecommerce Richtlinie - wie Haftungsbeschränkung auf Basis von Notice und Takedown, Ursprungslandprinzip und das Verbot allgemeiner Überwachung - beibehält bzw. auf diesen aufbaut." Ebenso begrüßt der Verband, dass der DSA die Diensteanbieter (Caching-, Hosting- und Zugangsanbieter) um Plattformen erweitert. Dies schaffe die Möglichkeit "denjenigen Rechtssicherheit bei ihren Aktivitäten zu geben, die mehr können, mehr wissen und auch mehr tun wollen, ohne zugleich die Geschäftsgrundlage für diejenigen zu kompromittieren, die weder die Inhalte kennen, noch über die finanziellen oder personellen Ressourcen verfügen".Kritisch sieht der Verband jedoch die Situation rund um die Trusted Flagger, "wo ein funktionierendes freiwilliges System in ein legislatives Korsett gepresst wurde" sowie die geplanten Filter. Die unter dem Dach von Eco seit 25 Jahren arbeitende Beschwerdestelle zeige, "dass nur ein auf juristischem Sachverstand basierendes Prüfsystem für vermeintlich illegale Internetinhalte verlässlich funktioniert und Overblocking verhindert". Eco fordert, dass nach Inkrafttreten des DSA nationale Parallelregelungen, wie beispielsweise das NetzDG, rasch angepasst werden. "Damit einher geht auch das Verfahren zur Meldung und Entfernung illegaler Inhalte, also von Notice und Takedown, welches künftig europaweit deutlich einheitlicher ausgestaltet werden soll."
VAUNET: Mehr Wettbewerbschancen
Der Verband VAUNET begrüßt den Beschluss des EU-Parlaments, damit gebe es nun EU-weit erste einheitliche Regeln für Onlineplattformen und marktmächtige internationale Tech-Plattformen. Dazu Claus Grewenig , Vorstandsvorsitzender des VAUNET und Chief Corporate Affairs Officer, RTL Deutschland: "DMA und DSA betreffen die DNA der Medienangebote. Mit dem DMA ist ein enorm wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Wettbewerbschancen mit den internationalen Tech-Plattformen gelungen. Der DSA ergreift zwar Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Inhalte, bleibt jedoch im Hinblick auf die Ausgestaltung der Pflichten und Haftung großer Plattformunternehmen hinter den Erwartungen zurück. Die Wahrung und Berücksichtigung der Medienfreiheit darf hier nicht zum bloßen Lippenbekenntnis in den Erwägungsgründen des Gesetzes werden. Eine entscheidende Rolle kommt der Aufsicht zu: Deutschland hat mit dem Medienstaatsvertrag und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der EU Maßstäbe gesetzt. Diese positive Entwicklung sollte durch die Umsetzung effizienter und staatsferner Aufsichtsstrukturen, wie sie z. B. durch die Landesmedienanstalten wahrgenommen werden, gestärkt werden."Nach der Verabschiedung im Europäischen Parlament muss der Digital Services Act noch vom Rat förmlich angenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Die Verordnungen müssen innerhalb von sechs Monaten nach ihrem Inkrafttreten umgesetzt werden. Anschließend gilt noch eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Ab 2024 wird es also vermutlich ernst.