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Neues EU-Gesetz: Mindestens zwei Jahre Haft für Hacker

05.07.2013 In zwei Jahren sind die Haftstrafen für kriminelles Hacken in der Europäischen Union einheitlich. Dies hat das EU-Parlament am Donnerstag entschieden  . Zwei Jahre Haft soll es nun mindestens für illegales Eindringen und Stören in ein fremdes Computersystem geben.

Bisher hat jedes Mitgliedsland eigene Strafmaße für Hacker. Nun haben sie zwei Jahre Zeit, um die neue Richtlinie umzusetzen. Unter Strafe stehen demnach auch das Abhören von Internetkommunikation, das Anbieten von Hackerwerkzeugen und der Aufbau von Botnetzwerken, der mit drei Jahren Haft geahndet werden soll. Hackern, die kritische Infrastrukturen angreifen, wie Energieversorger, Banken oder Regierungsinstitutionen, droht fünf Jahre Haft.
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