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Risiko für Seitenbetreiber

Googles Consent Mode: Das brandgefährliche "Datenschutz-Tool"

21.09.2023 Mit dem Consent Mode bietet Google Webseitenbetreibern eine API an, mit der die Nutzerzustimmung bzw .-ablehnung an Google weitergegeben werden kann. Die Google Tags, wie beispielsweise das Google Analytics Tag, sollen sich dann entsprechend verhalten. Für Datenschutzexperte Christian Bennefeld führt das zu Bauchschmerzen, wie er im iBusiness-Gespräch verrät. Und diese Bauchschmerzen sollten insbesondere NutzerInnen von Google Analytics bekommen, findet er.

 (Bild: Midjourney/Sebastian Halm)
Bild: Midjourney/Sebastian Halm
Im Prinzip soll es so laufen, dass NutzerInnen, die ihre Zustimmung erteilen, ganz normal via Cookies getrackt werden. Bleibt die Zustimmung aus, wird dies per Consent Mode an Google weitergegeben und arbeitet dann mit anderen technischen Mitteln, etwa Pings.

Der Consent Mode sei ein schlauer Schachzug für Googles zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , sagt Datenschutz-Aktivist Christian Bennefeld‘Christian Bennefeld’ in Expertenprofilen nachschlagen . Doch für den Seitenbetreiber kann die Nutzung drastische datenschutzrechtliche Folgen haben: "Die Lüge fängt beim Namen Consent Mode an", sagt Bennefeld. "Bleibt die NutzerInnenzustimmung aus, werden zwar keine Cookies gesetzt, aber die Daten werden praktisch genauso akribisch mittels NutzerInnen-IDs erfasst."

Was der Seitenbetreiber davon hat? "Nichts", sagt Bennefeld, denn er sehe das NutzerInnenverhalten nicht in seinen Analytics-Daten. Google trackt derweil und übergeht "die Rechte des Kunden vollständig und zwar ohne, dass der Webseitenbetreiber das überhaupt mitbekommt oder dass die NutzerInnen eine Möglichkeit hätten, dem versteckten Tracking zu widersprechen. Das ist schlicht illegal und nicht DSGVO-konform."

Schlicht illegal und nicht DSGVO-konform
(Christian Benefeld, Geschäftsführer und Datenschutzexperte, eBlocker GmbH)
Christian Benefeld, Geschäftsführer und Datenschutzexperte, eBlocker GmbH (Bild: eBlocker)
Bild: eBlocker


Benutzt der Webseitenbetreiber nämlich ein Consent Management Tool, das per Werkeinstellung den Consent Mode von Google unterstützt, dann wird es gefährlich: Die NutzerInnen werden für Werbemaßnahmen getrackt, während der Webmaster nichts davon sieht, denn er schaut ja in sein Management-Tool und sieht, dass der Kunde widersprochen hat. "Das ist besonders brisant, weil in den meisten Consent-Management-Lösungen der Standardmodus sein dürfte, den Google Consent Modus zu unterstützen", sagt Bennefeld.

Dabei erfüllt Google nach Bennefelds Dafürhalten keinerlei Voraussetzungen für ein DSGVO-konformes "berechtigtes Interesse", das solches Tracken ohne Einwilligung rechtlich zulassen würde. Bennefeld empfiehlt daher Webmastern, den Verzicht auf Google Produkte, die doch "immer wieder irgendwo anecken" und die Verwendung von datenschutzkonformen Tools auf der Webseite. "Der Consent Mode von Google ist nur eine große Augenwischerei. Mein Tipp: Finger weg."

Wer Google-Produkte verwendet sollte von einem Hausjuristen die Einstellungen des Content-Management-Tools checken lassen, damit sie nicht in eine Datenschutzfalle tappen, wenn es werkseitig einfach den Google-Modus aktiviert.

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