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Leistungsschutzrecht: Wahrscheinlich juristisch ungültig...

18.12.2018 Es sei 'inhaltlicher Unfug' ist ein gerne vorgebrachtes Argument gegen das Leistungsschutzrecht (LSR) - es bekommt nun eventuell Gesellschaft von 'handwerklich mangelhaft'. Und dieses vernichtende Attest kommt aus berufenem Munde.

 (Bild: Alex E. Proimos)
Bild: Alex E. Proimos
Bild: Alex E. Proimos unter Creative Commons Lizenz by
Mit Gerard Hogan, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH)  , kommt nun ein hochrangiger EU-Jurist zu dem Schluss, dass das deutsche Gesetz zum Leistungsschutzrecht von 2013 ungültig ist, berichtet Heise  . Grund: Die Regierung hat die EU nicht über den Gesetzesentwurf informiert. Das hätte aber geschehen müssen, da das Gesetz Informationsdienste betrifft. Hogan hat einen Beschlussantrag vorgelegt, nachdem das LSR nun nicht angewendet werden darf. Über den müssen nun die Brüsseler Richter entscheiden. Möglich ist, dass damit das Gesetz komplett von grundauf neu überarbeitet werden muss.
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