Expert Talk: "Anker oder Segel setzen? Stürmische Zeiten brauchen klaren Kurs" Video-Podcast ansehen
Die Welt befindet sich im Krisenmodus - und mit ihr viele Unternehmen. Motto: Bloß keinen Fehler machen. Klein machen. Irgendwie durchkommen. Dabei ist gerade in schwierigen Lagen aktives Handeln statt Schockstarre erforderlich, hat Stephan Probst, Geschäftsführer der Medienagentur Drive, gelernt. Im iBusiness Expert Talk erklärt er gemeinsam mit Strategist Denis Farber, was Segeln und Unternehmensführung gemein haben - und wie man ein Schiff durch schwere See steuert. Video-Podcast ansehen
Expert Talk: "Close the loop! Wie aus Produktdaten Product Experience wird" Video-Podcast ansehen
Product Experience statt simpler Beschreibungstexte: Wer mit Produktinformationen arbeitet und dabei Nutzer-Feedback und Channelsignale berücksichtigt, kann ein fortschrittliches Kundenerlebnis gestalten. Wie das genau funktioniert, erklärt Contentserv-Chef Michael Kugler im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen

Leistungsschutzrecht: Wahrscheinlich juristisch ungültig...

18.12.2018 Es sei 'inhaltlicher Unfug' ist ein gerne vorgebrachtes Argument gegen das Leistungsschutzrecht (LSR) - es bekommt nun eventuell Gesellschaft von 'handwerklich mangelhaft'. Und dieses vernichtende Attest kommt aus berufenem Munde.

 (Bild: Alex E. Proimos)
Bild: Alex E. Proimos
Bild: Alex E. Proimos unter Creative Commons Lizenz by
Mit Gerard Hogan‘Gerard Hogan’ in Expertenprofilen nachschlagen , Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , kommt nun ein hochrangiger EU-Jurist zu dem Schluss, dass das deutsche Gesetz zum Leistungsschutzrecht von 2013 ungültig ist, berichtet Heise zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Grund: Die Regierung hat die EU nicht über den Gesetzesentwurf informiert. Das hätte aber geschehen müssen, da das Gesetz Informationsdienste betrifft. Hogan hat einen Beschlussantrag vorgelegt, nachdem das LSR nun nicht angewendet werden darf. Über den müssen nun die Brüsseler Richter entscheiden. Möglich ist, dass damit das Gesetz komplett von grundauf neu überarbeitet werden muss.
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