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Urteil: Ein Recht auf Internet

25.01.2013 Nach einem Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser (III ZR 98/12 -) kann ein Internetnutzer Schadensersatz von seinem Provider einfordern, wenn sein Netzanschluss über Wochen ausfällt. Der Internetzugang sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, so die Begründung der Richter.

Um große Summen wird es aber nicht gehen, die Richter empfehlen: Die Entschädigung soll dem Betrag entsprechen, den der Interanschluss anteilsmäßig in der Dauer des Ausfalls gekostet hat - bei einem Viertelmonat Ausfall also ein Viertel des Monatsarifs.
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