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Online-Medikamentenhandel: DocMorris gewinnt Hauptsache-Verfahren in Berlin
05.11.2001 (iBusiness) Die Internet-Apotheke DocMorris hat das Hauptsacheverfahren im Streit um den Medikamentenhandel im Internet gewonnen: Das Landgericht Berlin entschied, dass DocMorris weder gegen das deutsche Arzneimittelgesetz noch
gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoße. Allerdings muss die endgültige Entscheidung der Europäische Gerichtshof fällen.
"Der freie Wettbewerb im Binnenmarkt ist ein verbrieftes europäisches Recht. Offensichtlich setzt sich diese europakonforme Rechtsprechung jetzt auch in Deutschland durch", hofft DocMorris-Marketingdirektor Jens Apermann. Die Online-Apotheke will nun im nächsten Schritt von den gegen sie klagenden Verbänden und Unternehmen Schadensersatz in Millionenhöhe fordern.
Verbände, Großhandel und Hersteller hatten an verschiedenen Landgerichten in Deutschland Klage gegen DocMorris erhoben. Jetzt liegt der Rechtsstreit dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vor. Dieser muss nun entscheiden, ob das deutsche Verbot gegen anders lautenden europäischen Rechtsprechungen und vertraglichen Regelungen zur Angebots- und Dienstleistungsfreiheit in der EU stand hält.
