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Online-Medikamentenhandel: DocMorris gewinnt Hauptsache-Verfahren in Berlin

von nc

05.11.2001 (iBusiness) Die Internet-Apotheke DocMorris hat das Hauptsacheverfahren im Streit um den Medikamentenhandel im Internet gewonnen: Das Landgericht Berlin entschied, dass DocMorris weder gegen das deutsche Arzneimittelgesetz noch
gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoße. Allerdings muss die endgültige Entscheidung der Europäische Gerichtshof fällen.

Das Landgericht Berlin hat die Klage des Verbands sozialer Wettbewerb gegen die Online-Apotheke DocMorris   abgewiesen (Geschäftsnummer 103.O.108/01). Der Rechtsstreit war nach einem für DocMorris negativen Ausgang im Eilverfahren in das Hauptsacheverfahren gegangen. In diesem entschied das Landgericht Berlin für DocMorris.

"Der freie Wettbewerb im Binnenmarkt ist ein verbrieftes europäisches Recht. Offensichtlich setzt sich diese europakonforme Rechtsprechung jetzt auch in Deutschland durch", hofft DocMorris-Marketingdirektor Jens Apermann. Die Online-Apotheke will nun im nächsten Schritt von den gegen sie klagenden Verbänden und Unternehmen Schadensersatz in Millionenhöhe fordern.

Verbände, Großhandel und Hersteller hatten an verschiedenen Landgerichten in Deutschland Klage gegen DocMorris erhoben. Jetzt liegt der Rechtsstreit dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vor. Dieser muss nun entscheiden, ob das deutsche Verbot gegen anders lautenden europäischen Rechtsprechungen und vertraglichen Regelungen zur Angebots- und Dienstleistungsfreiheit in der EU stand hält.

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