Webinar: Produkte da, aber im E-Commerce unsichtbar? Jetzt anmelden und Suchergebnisse optimieren
Wenn die Shop-Suche Treffer verpasst und Marktplätze Produkte nicht optimal ausspielen, stecken oft uneinheitliche Merkmale, Kategorien und Produktdaten dahinter. Im Webinar sehen Sie, wie KI und SAP-Integration Daten besser nutzbar machen und manuellen Pflegeaufwand reduzieren.
Jetzt anmelden und Suchergebnisse optimieren
Studie: Operative Herausforderungen für Agenturen Zur Studie "Digitalagenturen im Umbruch"
Unsere exklusive Erhebung zeigt: Steigender Effizienzdruck, unsichere Datenlagen und der Einfluss von KI zwingen Agenturen dazu, operativen Strukturen und Geschäftsmodell grundlegend neu auszurichten.
Zur Studie "Digitalagenturen im Umbruch"

Fröhliches Abmahnen Teil III: Telekom schützt 'Internet' als Marke

07.11.2001 - (iBusiness) Nachdem die Telekom bereits wegen ihrer Hausfarbe Magenta und ihres Markenbuchstaben 'T' geklagt hat (iBusiness berichtete), droht der Internetbranche nun eine neue Abmahnwelle: Die Telekom hat sich den Begriff 'Internet' als Marke schützen lassen - allerdings in einer besonderen Schreibweise.
von nc

Premium-Inhalt

Dieser Premium-Inhalt war am Erscheinungstag für Basis-Mitglieder öffentlich abrufbar. Wenn Sie diesen Beitrag jetzt abrufen möchten, werden Sie einfach Premium-Mitglied - aktuell mit bis zu 50% Preisvorteil!

Premium-Mitglied werden Login
Neuer Kommentar  Kommentare:
Daniel Treplin
Von: Daniel Treplin ,  HighText Verlag ,  Verbindungen
Am: 07.11.2001

Wenn die Telekom tatsächlich abmahnt: Akteneinsicht beantragen!

Wenn die Telekom tatsächlich Abmahnungen zu dieser Marke startet, lohnt sich eine Akteneinsicht in die Unterlagen der Markenanmeldung beim Patent- und Markenamt. Denn gerade bei Wort-Bildmarken, deren Wort-Bestandteil alleine nicht schutzfähig ist, beschränkt oft bereits das Patentamt bei der Zulassung die Schutzrechte, in dem es den Markeninhaber explizit darauf hinweist, dass seine Marke nur in der exakten Darstellung der eingereichten Wort-Bildkombination gerade noch schutzfähig ist, und dass keine Schutzrechte auf einzelne Bestandteile oder andere Kombinationen und Aufmachungen bestehen.

Für die Telekom-Marke dürfte das gleiche gelten - und wenn bereits das Patentamt solche Einschränkungen formuliert hat, sichert dies in einem eventuellen Rechtsstreit bereits einen Teil der eigenen Argumentation.
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.