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Gesetzentwurf für Umsatzsteuerpflicht ausländischer Händler in der Kritik

von steiger_2

01.08.2018 Am heutigen Mittwoch will die Bundesregierung   einen Gesetzentwurf verabschieden, der darauf abzielt, von Marktplatzbetreibern Daten von Händlern zu erlangen, um diese auf ihre Umsatzsteuerzahlung hin zu überprüfen. Der Bitkom   sieht eine große Belastung für Online-Händler darin.

 (Bild: Ryan McGuire/stocksnap.io)
Bild: Ryan McGuire/stocksnap.io
Bild: Ryan McGuire/stocksnap.io unter Creative Commons Lizenz by
Der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2018   erlege allen in Deutschland tätigen Online-Händlern eine zusätzliche Registrierungspflicht für umsatzsteuerliche Zwecke auf. Wer auf Online-Marktplätzen wie Ebay   oder Amazon   Waren verkaufen will, muss demnach künftig einen Nachweis über seine umsatzsteuerliche Registrierung bei einem deutschen Finanzamt vorweisen. Gleichzeitig sollen Betreiber elektronischer Marktplätze für Umsatzsteuer haften, die von Online-Händlern auf ihrer Plattform nicht abgeführt werden. Laut Entwurf können die Marktplatzbetreiber diese Haftung nur vermeiden, wenn sie verschiedene Daten ihrer Händler aufzeichnen und deren umsatzsteuerliche Registrierung verifizieren, sod er Bitkom.

Finanzämter sollen durch die Angaben überprüfen können, ob die Anbieter Steuern zahlen. Weil insbesondere Händler aus Staaten außerhalb der EU keine Steuern abführen, entgeht dem Fiskus jährlich ein hoher dreistelliger Millionenbetrag, so die konservative Schätzung der Regierung.

Die Kritik des Bitkom dazu:"Der Gesetzesentwurf soll Umsatzsteueransprüche gegenüber Online-Händlern von außerhalb der EU effektiver durchsetzen. Aber die geplanten umsatzsteuerlichen Pflichten treffen ausnahmslos alle Akteure im Online-Handel in Deutschland. Dies ist weder zielgerichtet noch angemessen", sagt Thomas Kriesel, Bereichsleiter Steuern beim Bitkom. Mit den sogenannten Betreibern elektronischer Marktplätze meine der Gesetzentwurf letztendlich jede Person, die auf einer eigenen Internetseite oder über eine App Umsätze ermöglicht. Damit wäre die Anwendung nicht auf dezidierte Handelsplattformen beschränkt, sondern könnte beispielsweise auch Unternehmen treffen, die nur Software für den Online-Handel anbieten.

Als besonders kritisch sieht der Bitkom es an, dass der Nachweis der Finanzverwaltung bis zur Einrichtung eines elektronischen Verfahrens in Papierform ausgestellt werden soll. Viele gut aufgestellte Unternehmen hätten schon Schwierigkeiten, Papierdokumente bruchlos in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren. Der Papiernachweis soll laut Gesetzentwurf für drei Jahre gültig sein und muss danach erneuert werden.
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