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Gesetzentwurf für Umsatzsteuerpflicht ausländischer Händler in der Kritik
01.08.2018 Am heutigen Mittwoch will die Bundesregierung einen Gesetzentwurf verabschieden, der darauf abzielt, von Marktplatzbetreibern Daten von Händlern zu erlangen, um diese auf ihre Umsatzsteuerzahlung hin zu überprüfen. Der Bitkom sieht eine große Belastung für Online-Händler darin.
Finanzämter sollen durch die Angaben überprüfen können, ob die Anbieter Steuern zahlen. Weil insbesondere Händler aus Staaten außerhalb der EU keine Steuern abführen, entgeht dem Fiskus jährlich ein hoher dreistelliger Millionenbetrag, so die konservative Schätzung der Regierung.
Die Kritik des Bitkom dazu:"Der Gesetzesentwurf soll Umsatzsteueransprüche gegenüber Online-Händlern von außerhalb der EU effektiver durchsetzen. Aber die geplanten umsatzsteuerlichen Pflichten treffen ausnahmslos alle Akteure im Online-Handel in Deutschland. Dies ist weder zielgerichtet noch angemessen", sagt Thomas Kriesel, Bereichsleiter Steuern beim Bitkom. Mit den sogenannten Betreibern elektronischer Marktplätze meine der Gesetzentwurf letztendlich jede Person, die auf einer eigenen Internetseite oder über eine App Umsätze ermöglicht. Damit wäre die Anwendung nicht auf dezidierte Handelsplattformen beschränkt, sondern könnte beispielsweise auch Unternehmen treffen, die nur Software für den Online-Handel anbieten.
Als besonders kritisch sieht der Bitkom es an, dass der Nachweis der Finanzverwaltung bis zur Einrichtung eines elektronischen Verfahrens in Papierform ausgestellt werden soll. Viele gut aufgestellte Unternehmen hätten schon Schwierigkeiten, Papierdokumente bruchlos in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren. Der Papiernachweis soll laut Gesetzentwurf für drei Jahre gültig sein und muss danach erneuert werden.

