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Domainklau nicht notwendigerweise sittenwidrig
20.12.2004 (iBusiness) Die Axel Springer AG ist im Streit um den Domainnamen Weltonline.de vor dem Bundesgerichtshof (BGH) unterlegen.
Die von der Axel Springer AG gegen das Unternehmen eingereichte Klage wurde vom BGH zurückgewiesen. Die Richter begründeten die Entscheidung (AZ: BGH I ZR 207/01) damit, dass der Vorteil, der demjenigen zukommt, der sich zuerst einen Domainnamen registriert, nicht als sittenwidrig angesehen werden kann. Eine wettbewerbsrechtliche Behinderung der Axel Springer AG könne nicht angenommen werden, da diese auf den Domainnamen Weltonline.de nicht angewiesen sei. Die Tageszeitung 'Die Welt' präsentiert sich unter der Internetadresse Welt.de im Netz.
Das Gericht wies aber darauf hin, dass der Fall anders gelagert wäre, wenn die Bekanntheit der Marke 'Welt' mit der Registrierung des Domainnamens und durch die geschäftlichen Gebaren des Beklagten in unlauterer Weise beinträchtigt worden wäre. Allerdings könne in diesem Fall nicht entschieden werden, ob der Domainname wirklich das Markenzeichen schädige. Zudem sei die geschäftliche Verwendung des Domainnamens Weltonline.de noch ungewiss, denn derzeit ist sie lediglich registriert.
