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Auch Österreichs Website brauchen künftig ein Impressum
19.05.2005 (iBusiness) Das vom österreichischen Nationalrat verabschiedete Novelle zum Mediengesetz hat weitreichende Folgen für Online-Publikationen. Für sie gelten künftig ähnliche Gesetze, wie sie bereits seit Jahren in Deutschland gelten.
Schon bisher ging Österreichs Rechtsprechung davon aus, dass das Mediengesetz auch für über das Internet verbreitete Inhalte gilt. Unklar war nur die Details. Die Novelle zum Mediengesetz klärt nun diese Ungewissheit.
Einer der weitrechendsten Umstellungen ist, dass jede Website - egal ob privat oder kommerziell, umfangreich oder klein - über ein Impressum verfügen muss. In diesem muss zumindest Name und Adresse stehen. Für Websites, die über die Darstellung des persönlichen Lebensbereiches oder die Präsentation des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt aufweisen, der geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen, gelten noch strengere Regeln. Neben einem umfangreicheren Impressum gibt es eine Reihe von Pflichten und möglichen Ansprüchen: Zahlung von Entschädigungsbeträgen bis 100.000 Euro, Veröffentlichung einer Gegendarstellung, Offenlegungspflicht, Kennzeichnungspflicht für entgeltliche Einschaltungen, Urteilsveröffentlichung, Beschlagnahme [Löschung der Website] sowie Mitteilung über Verfahrenseinleitung.Das Gesetz soll am 1. Juli 2005 in Kraft treten.
