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 (Bild: Microsoft)
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Telemediengesetz: Bundestag lockert Impressumspflichten für manche Online-Anbieter

18.01.2007 - Der Bundestag verabschiedet heute das neue Telemediengesetz. Für Online-Publisher, Website-Betreiber und Shopanbieter gelten damit ab diesem Jahr neue Bestimmungen, was die Impressumspflicht ihrer Online-Angebote und den Umgang mit Kundendaten betrifft. Auch für Blogger gibt es Neuigkeiten.
von sr
Nach dem neuen Telemediengesetz zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser (TMG - im Politslang ""Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes"" genannt) ändert sich in diesem Jahr die Impressumspflicht für Anbieter von Online-Diensten. Generell gilt: Ein vollständiges Impressum mit Name, Anschrift, Telefonnummer und Kontaktformular müssen künftig nur noch diejenigen Diensteanbieter unterhalten, die laut Paragraf fünf des Gesetzes in der Regel "gegen Entgelt angebotene Telemedien verfügbar halten". Sprich: Anbieter von Paid-Content beispielsweise.

Was nicht-kommerzielle Angebote betrifft, hat der Bundestag die Impressumspflicht dagegen gelockert. Blogger etwa müssen überhaupt

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