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EMail-Pflichtangaben: Was GbRs und OHGs beachten müssen
09.02.2007 Ab diesem Jahr gelten für Aktiengesellschaften und GmbHs neue Pflichtangaben, was ihre geschäftliche EMail-Korrespondenz betrifft. Auch für OHGs hat die neue Rechtssprechung Konsequenzen, wie iBusiness erfahren hat.
Eine OHG muss gemäß § 125a des Handelsgesetzbuchs (HGB) folgende Angaben machen:
- Rechtsform
- Sitz der Gesellschaft
- Registergericht
- Handelsregisternummer
Keine Auswirkungen haben die Gesetzänderungen dagegen auf Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), wie Ostermaier erklärt. Da GbRs in kein Register eingetragen werden können, entfallen die EMail-Pflichtangaben.
Um in Unternehmen mit vielen Mailanwendern sicherzustellen, dass alle E-Mails korrekt das Haus verlassen, bietet beispielsweise MatchingIT ein Signatur-Management für Outlook und Lotus Notes an. Mit ihm kann unternehmensweit einheitlich die individuellen Adressinformationen bereit gestellt werden.
