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Gericht verbietet Zeitverzögerung bei Online-Beratung

25.11.2005 - (iBusiness) In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Berlin entschieden, dass eine Online-Beratung und ein Online-Vergleich in der Art einem Gespräch ohne Zeitverzögerung entsprechen muss. Das unterlegene Versicherungsvergleichsportal beschwert sich nun, daß "etwa zwei Millionen deutsche Websites, die den Begriff 'Online-Beratung' führen, ihren Betrieb einstellen müssten" und denkt über eine Berufung nach.
von UKL
Angestoßen wurde das Urteil durch eine Abmahnung des deutschen Versicherungs-Brokers Ino24 zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser gegen die Webseiten-Betreiberin von Versicherungguenstig.com zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Der Abmahner hatte beanstandet, dass Benutzer davon ausgehen, nach Anklicken der Google-Anzeige einen Versicherungsvergleich online durchführen zu können. Tatsächlich führtr ein Klick auf "PKV Online-Beratung Private Krankenversicherungen vergleichen und bares Geld sparen www.versicherungguenstig.com" zu einer Seite, auf der nach Eingabe persönlicher Daten diese lediglich an Partnerunternehmen in der Nähe weitergeleitet wurden. In der geforderten Unterlassungserklärung hat der Abmahner eine Klarstellung auf der Webseite und eine Unterlassung der Werbun

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Gericht verbietet Zeitverzögerung bei Online-Beratung

Hand auf's Herz: die Definition des Gerichtes entspricht dem gesunden Menschenverstand. Der Kunde will, geködert durch den "Online-Vergleich" einen direkten Preisvergleich, sofort. Schon klar: das ist bei Versicherungen kaum möglich, aber man muß auch den Kunden verstehen, der nichts mehr hasst als einen Vertreterbesuch.
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