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Preisparitätsverbot: Gut für den Onlinehandel, schlecht für den Onlinekäufer

08.04.2013 - So widersinnig es auf den ersten Blick aussieht: Wenn das Bundeskartellamt Amazon die Preisparität aus seinen AGB rausstreicht, ist das gut für den Wettbewerb, aber schlecht für den Onlinekäufer.

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Von: Mario Emrich ,  Pali-World ,  Verbindungen
Am: 08.04.2013

Zu: Preisparitätsverbot: Gut für den Onlinehandel, schlecht für den Onlinekäufer

Abgesehen davon haben wir als Händler mit Amazon derzeit noch ein ganz anderes Problem. Laut AGB's sind wir für die Bereitstellung unserer Produktdaten verantwortlich, was eigentlich auch nicht weiter schlimm wäre. Allerdings haben wir keinen Einfluss darauf, aus welchem Account sich Amazon die Bilddaten zieht, wenn andere Händler das gleiche Produkt anbieten. In der Vergangenheit mussten wir immer wieder den Verkäuferservice von Amazon kontaktieren und bitten, die Bilddaten aus unserem Account bereitzustellen, da die Produktbilder anderer Händler nicht nur eine schlechte Qualität hatten, sondern auch teilweise das Produkt mit optionalem Zubehör zeigten, dass nicht Bestandteil der Lieferung ist. Mittlerweile haben wir es aufgegeben, da unsere Bilder immer wieder neu von anderen Händlern "überschrieben" werden.
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