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SEO-Urteil: Verbraucherforum darf Unternehmen in Title-Tag nennen

24.08.2011 Wer als Betreiber eines Forums oder eines Blogs kritisch über Unternehmen mit zweifelhaften Geschäftsgrundlagen berichtet, darf nach einem Urteil des Landgericht Düsseldorf   (AZ 2A O69/11) den Firmennamen in das HTML-Title-Tag schreiben. Das sei keine unlautere "Suchmaschinenbeeinflussung".

Der Verein Antispam e.V. hatte von der 'Neue Branchenbuch AG' eine Abmahnung erhalten, weil diese über die Geschäftspraktiken des Eintragdienst berichtet hatte. In der Begründung   des Gerichts heißt es: ""Das Recht auf Meinungsfreiheit schützt auch das Recht des Äußernden, seinen Standpunkt möglichst wirkungsvoll zu vertreten (vgl. KG, Urteil v. 23.10.2001, 5 U 101/01). Die Beklagte muss sich wie alle in der Öffentlichkeit agierenden Personen, Unternehmen und Institutionen gefallen lassen, dass man sich kritisch mit ihr befasst.". Die Aufnahme des Namens der Neuen Branchenbuch AG in den Title-Tag sei auch unter dem Aspekt einer höheren Platzierung in Suchmaschinen nicht unzulässig.
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