Unsichtbare Marktpotenziale mit Kaufkraftdaten erschließen Jetzt zum Webinar anmelden
Eigene Daten zeigen oft nur einen Teil des Bildes. Erfahren Sie, wie Kaufkraft-, Markt- und Regionaldaten zusätzliche Perspektiven auf Kunden, Regionen und Standorte eröffnen. Anhand konkreter Praxisbeispiele lernen Sie, wie sich bislang verborgene Marktpotenziale erkennen und gezielter nutzen lassen.
Jetzt zum Webinar anmelden
Expert-Talk: GEO-PR: "Es geht um Relevanz in KI-Systemen" Video-Podcast ansehen
Wer in ChatGPT, Gemini oder Perplexity sichtbar sein will, darf sich nicht auf die eigene Website verlassen. Denn KI-Systeme prüfen, was andere über eine Marke sagen - auf Fachportalen, Bewertungsplattformen, Vergleichsseiten, Reddit oder YouTube. Hier setzt GEO-PR an. Video-Podcast ansehen

November 2026 · Unser Geburtstagsgeschenk

35 Jahre iBusiness.
Im November alles frei lesen.

Zum Jubiläum öffnen wir alle iBusiness-Inhalte: vom 1. bis 30. November, für alle, ohne Anmeldung und ohne Bezahlschranke.

Alle Inhalte im November kostenlos
Heute frei lesen. Morgen nichts verpassen.

Registrieren Sie sich kostenlos und abonnieren Sie anschließend den iBusiness-Newsletter. So bleiben Sie bei den Themen auf dem Laufenden, die für Sie zählen.

Das Newsletter-Abo erhalten Sie im Rahmen der kostenlosen Registrierung.

Angriff auf Pressefreiheit

Journalisten kritisieren Apples Überwachungs-Pläne

17.08.2021 Auch nach der Bekanntgabe neuer Details verstummt die Kritik an Apples Foto-Überwachungsfunktion nicht. Europäische Journalisten sehen die Pressefreiheit bedroht.

 (Bild: Apple)
Bild: Apple
Nachdem Apple   vor rund eineinhalb Wochen neue Maßnahmen im Kampf gegen Kinderpornografie angekündigt hat und dafür scharf in die Kritik genommen wurde (iBusiness berichtete), versucht sich der Konzern zu rechtfertigen, indem er weitere Details zu der Funktion veröffentlicht. Am Kern ändert sich dadurch aber nichts, weshalb inzwischen auch JournalistInnen aus Deutschland die Funktion als eine Gefahr für die Pressefreiheit kritisieren.

Apple konkretisierte in einer Erklärung inzwischen, woher die Bildvorlagen stammen sollen und wann der "Alarm" ausgelöst wird. Demnach werden nur Bilder indiziert, wenn sie von mindestens zwei Kinderschutzorganisationen aus verschiedenen Ländern als kinderpornografisch eingestuft wurden. Damit soll verhindert werden, dass Organisationen Hashwerte anderer Abbildungen (etwa Kennzeichen oppositioneller Organisationen) einschmuggeln, um etwa Regimekritiker zu überwachen. Außerdem gab Apple bekannt, dass zunächst eine Schwelle von 30 Positiv-Funden überschritten werden muss, damit das System Alarm auslöst.

Kritisierte Funktionen unverändert

Nicht verändert wurde dagegen das sonstige Vorgehen: Mit iOS 15 will der Konzern dem Betriebssystem eine Liste mitgeben, in der die Hashwerte bekannter kinderpornografischer Abbildungen gespeichert sind. Dies entspricht in etwa Fingerabrücken der Bilder und ist absichtlich unscharf gehalten, so dass auch verfremdete Dateien erkannt werden.

Noch auf dem iPhone selbst prüft das System alle für den Upload in die iCloud vorgesehen Bilder (die dort verschlüsselt gespeichert sind) und markiert Treffer mit einem Zertifikat, so dass sie von Mitarbeitern geöffnet werden können. Diese sollen anschließend eine manuelle Prüfung vornehmen. Zunächst soll die Funktion nur in den USA freigeschaltet werden und nur Nutzer betreffen, die die iCloud verwenden.

Verbände fürchten um die Pressefreiheit

Inzwischen stimmen nun auch Journalistinnen und Journalisten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in die Kritik an dem System ein. Sie sehen einen Verstoß gegen die Pressefreiheit. In einem gemeinsamen Appell fordert die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse   aus Deutschland, der ORF-Redakteursrat, die Schweizer Mediengewerkschaft   SSM sowie der DJV   und die Fachgruppe Medien in ver.di   die EU-Kommission und die österreichischen und deutschen Bundesinnenminister sowie die Datenschutzbeauftragten auf, gegen diese Pläne vorzugehen.

Auch wenn es zunächst um die Entdeckung kinderpornografische Bilder gehe, sei es auch ein Hilfsmittel, mit dem ein Unternehmen auf andere Daten von Nutzern auf deren eigenen Geräten zugreifen will. Dies könne in einer späteren Ausbaustufe auch Kontakte und vertrauliche Dokumente betreffen. Dies sei eine Gefahr für den Journalismus und ein eindeutiger Verstoß gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung DSGVO, gegen die e-Privacy-Richtlinie und gegen Grundrechte.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: