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Studie: Selbst bekannte Marken sollten Newsletter-Anmeldung optimieren

17.04.2015 Wenn es nach den Gesichtspunkten der Datensparsamkeit und Rechtssicherheit geht, können selbst große Markenunternehmen ihren Newsletter-Anmeldeprozess noch deutlich optimieren.

 (Bild: kropekk_pl Pixabay)
Bild: kropekk_pl Pixabay
41 der 50 beliebtesten Marken der Deutschen bieten auf ihrer Website einen Newsletter an. 30 davon (73 Prozent der Markenunternehmen mit Newsletter) fragen bei der Registrierung mehr Pflichtangaben ab als nur die notwendige EMail-Adresse. Im Durchschnitt müssen zwei weitere Pflichtfelder ausgefüllt werden. Nur 29 Unternehmen verwenden das Double-Opt-In-Verfahren zur Authentifizierung von Newsletter-Registrierungen. Zu diesen Ergebnissen kommt die Studie "E-Mail Opt-Ins bei den 50 beliebtesten Marken zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ", die der Anbieter von Marketing-Software Artegic zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser durchgeführt hat.

Preview von E-Mail Opt-Ins bei den 50 beliebtesten deutschen Marken

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Die Studie untersucht, welche Daten die 50 beliebtesten deutschen Marken bei der Newsletter-Anmeldung von den Nutzern abfragen, insbesondere welche Angaben davon Pflichtfelder sind, sowie welches Opt-In-Verfahren bei der Anmeldung genutzt wurde. Das Gebot der Datensparsamkeit sieht vor, dass nur solche Daten erhoben werden, welche für den jeweiligen Zweck notwendig sind. Im EMail-Marketing ist dies in der Regel nur die EMail-Adresse. Alles darüber hinaus sollte freiwillig sein, nicht zuletzt, da die öffentliche Sichtbarkeit wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben kann.

Ebenso ist beim Opt-In-Verfahren die rechtliche Nachweisbarkeit wichtig. Das Double-Opt-In-Verfahren ist zwar nicht gesetzlich geregelt oder vorgeschrieben, hat sich jedoch als bewährtes Verfahren etabliert. Einen sicheren Schutz vor Abmahnungen bietet es jedoch trotzdem nicht. Vereinzelt haben Gerichte geurteilt, dass es sich bereits bei der Zusendung der Bestätigungs-Mail um unerlaubte Werbung handle.
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