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Meta abgemahnt: Verbraucherzentrale NRW kritisiert geplantes KI-Training und Fotoanalyse
13.06.2024 Die Verbraucherzentrale NRW hat den Internetkonzern Meta abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Anlass sind datenschutzrechtliche Bedenken bezüglich neuer Funktionen, die ab dem 26. Juni 2024 auf Facebook und Instagram eingeführt werden sollen. Meta plant, Nutzerdaten für das Training künstlicher Intelligenz (KI) zu verwenden und Metadaten von Fotos und Videos auf Smartphones unbemerkt zu analysieren.
Darüber hinaus plant Meta, eine neue Funktion in der Facebook-App einzuführen, die es ermöglicht, die Metadaten aller Fotos und Videos auf dem Smartphone der Nutzer zu analysieren. Diese Funktion ist standardmäßig aktiviert und schlägt den Nutzer vor, welche Inhalte sie auf der Plattform teilen könnten. Schuldzinski betont, dass diese Voreinstellung gegen das Prinzip der datenschutzfreundlichen Voreinstellung ("privacy by default") verstößt: "Der Zugriff auf die Metadaten der Fotos und Videos sollte standardmäßig deaktiviert sein. Besonders perfide finden wir, dass Meta die neue Funktion bereits eingeführt hat, ohne die Nutzer vorher darüber zu informieren. Dann darf es erst recht nicht per Voreinstellung aktiviert sein.
Die Verbraucherzentrale NRW sieht in beiden Fällen deutliche Verstöße gegen die Datenschutzrechte der Verbraucher und hat Meta Platforms Ireland Ltd. abgemahnt. Die Abmahnung fordert Meta auf, eine Unterlassungserklärung bis zum 19. Juni 2024 abzugeben. Sollte Meta dieser Aufforderung nicht nachkommen, könnten weitere rechtliche Schritte folgen.