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 (Bild: SXC.hu/Jason Morrison)
Bild: SXC.hu/Jason Morrison

Vorsicht Link: OLG bestätigt Linkverbot auf illegale Inhalte

24.11.2008 - Das OLG München hat aktuell das Urteil des LG München gegen den Heise Verlag bekräftigt. Demnach bleibt es der Presse untersagt, auf Webseiten zu verlinken, die illegale Inhalte anbieten. Allerdings sieht das OLG in seiner Urteilsbegründung nicht nur eine Mitstörerhaftung, sondern geht einen Schritt weiter.
In dem Urteil (Az.29 U 5697/07) vom 23.Oktober 2008 hat das OLG München zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ein vorangegangenes Urteil gegen den Heise Verlag zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser bestätigt. Danach bleibt es dem Verlag und damit der gesamten Presse verboten, selbst im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung, eine Verlinkung auf eine Website mit illegalen Inhalten zu setzen. Im vorliegenden Fall hatte Heise Online in einem Artikel einen Link auf die Website von Slysoft gesetzt. Slysoft ist ein Hersteller von illegalen Softwaretools zum Knacken von kopiergeschützten CDs und DVDs.

Während das LG in seinem Urteil auf Mitstörerhaftung hinweist,

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