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BGH beendet Link-Streit zugunsten von Heise

20.04.2011 Links unterstehen dem Schutz der Pressefreiheit - und das kann auch dann gelten, wenn sie auf illegale Inhalte verweisen. Das berichtet FAZ.net     und verweist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes    . Das Urteil beendet einen Streit zwischen der Musikindustrie und dem Heise-Verlag    . Der Verlag hatte in einem Online-Artikel über Kopierschutzmaßnahmen einen Link zu einem Anbieter von illegaler Kopiersoftware gesetzt.

Voraussetzung ist, so die schriftliche Begründung des Urteils, dass die Links Belege für Inhalte sind, die unter Schutz der Pressefreiheit stehen. In diesem Fall gilt der Schutz des Presserechtes auch für die Verwendung der Links.
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