BGH beendet Link-Streit zugunsten von Heise
20.04.2011 Links unterstehen dem Schutz der Pressefreiheit - und das kann auch dann gelten, wenn sie auf illegale Inhalte verweisen. Das berichtet FAZ.net und verweist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes . Das Urteil beendet einen Streit zwischen der Musikindustrie und dem Heise-Verlag . Der Verlag hatte in einem Online-Artikel über Kopierschutzmaßnahmen einen Link zu einem Anbieter von illegaler Kopiersoftware gesetzt.