Expert Talk: "Anker oder Segel setzen? Stürmische Zeiten brauchen klaren Kurs" Video-Podcast ansehen
Die Welt befindet sich im Krisenmodus - und mit ihr viele Unternehmen. Motto: Bloß keinen Fehler machen. Klein machen. Irgendwie durchkommen. Dabei ist gerade in schwierigen Lagen aktives Handeln statt Schockstarre erforderlich, hat Stephan Probst, Geschäftsführer der Medienagentur Drive, gelernt. Im iBusiness Expert Talk erklärt er gemeinsam mit Strategist Denis Farber, was Segeln und Unternehmensführung gemein haben - und wie man ein Schiff durch schwere See steuert. Video-Podcast ansehen
Expert Talk: "Close the loop! Wie aus Produktdaten Product Experience wird" Video-Podcast ansehen
Product Experience statt simpler Beschreibungstexte: Wer mit Produktinformationen arbeitet und dabei Nutzer-Feedback und Channelsignale berücksichtigt, kann ein fortschrittliches Kundenerlebnis gestalten. Wie das genau funktioniert, erklärt Contentserv-Chef Michael Kugler im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen

Interaktiver Handel erhält einheitliche europäische Lösung

17.06.2011 Der Binnenmarkts-Ausschuss in Brüssel hat den in den Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament ausgehandelten Vorschlag des Entwurfs der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie angenommen. Da alle politischen Fraktionen des Europäischen Parlaments zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ihr Einverständnis erklärt haben, ist davon auszugehen, dass der Richtlinienvorschlag im Rahmen der Plenarsitzung am 23.06.2011 in erster Lesung angenommen wird, teilt der Bundesverband des deutschen Versandhandels zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser mit.

Die neue Richtlinie schafft zukünftig in vielen Bereichen eine rechtliche Vollharmonisierung. Alle Mitgliedsstaaten müssen dann die Vorschriften ohne Abweichungen umsetzen.

So wird zukünftig europaweit im Interaktiven Handel ein Widerrufsrecht von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Ware gelten. Bisher galten in den Mitgliedsstaaten unterschiedliche Widerrufsfristen zwischen 7 und 14 Tagen. Auch wird es ein europäisches Muster für die Widerrufsbelehrung geben, das Teil des Richtlinienentwurfs ist.

Die sogenannte Buttonlösung wird auf europäischer Ebene geschaffen: an Online-Bestellungen über Waren oder Dienstleistungen, soll der Verbraucher nur dann gebunden sein, wenn er eindeutig bestätigt, dass er eine kostenpflichtige Leistung erwirbt. Widerruft der Verbraucher einen Fernabsatzvertrag, so trägt der Versandhändler wie bisher die Kosten für die Hinsendung der Ware an den Verbraucher. Die Kosten der Rücksendung kann er jedoch zukünftig bei vorheriger Information dem Verbraucher vertraglich auferlegen.
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